Sars-CoV-2-Arzneimittel-VersorgungsverordnungDispensierrecht von Paxlovid verlängert

Seit dem 18. August haben Hausärztinnen und Hausärzte das Dispensierrecht für Paxlovid. Nun wurde die rechtliche Grundlage dafür offiziell verlängert - bis in das kommende Jahr hinein.

Fünf Einheiten des Corona-Medikaments Paxlovid dürfen Hausärzte bevorraten und direkt an ihre Patienten abgeben.

Berlin. Die Sars-CoV-2-Arzneimittel-Versorgungsverordnung (AMVV) wurde bis zum 7. April 2023 verlängert. Das berichtet der Deutsche Hausärzteverband unter Verweis auf das Bundesgesundheitsministerium.

Damit ist die bestehende rechtliche Grundlage für das Dispensieren von Paxlovid in den hausärztlichen Praxen nun auch offiziell ausgeweitet und weiterhin sichergestellt, dass Hausärztinnen und Hausärzte das Covid-Medikament bei Bedarf direkt an ihre Patientinnen und Patienten abgeben können.

Der Hausärzteverband hatte sich bereits für eine weitere Verlängerung und Ausweitung des Dispensierrechts (z. B. auf den Notdienst) ausgesprochen.

red

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