PräventionCorona-Impfungen sollen auf breiterer Front gratis möglich bleiben

Nach dem 7. April sollen alle Bürger weiterhin kostenlos Corona-Impfungen erhalten. Zwar wurde die Corona-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Es gibt aber Einschränkungen. Die Vergütung für die Impfungen steht noch nicht fest.

Corona-Impfungen sollen laut einem Verordnungsentwurf weiter kostenlos bleiben.

Berlin. Die Corona-Impfungen in Deutschland sollen zu Ostern in die reguläre Gesundheitsversorgung übergehen. Dabei sollen auch vom 8. April an Impfungen auf breiterer Front kostenlos möglich sein, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Der Rahmen für den Anspruch auf Impfungen soll künftig eine fachliche Richtlinie sein, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert.

Auch darüber hinaus sollen aber Impfungen auf Kassenkosten möglich sein, wenn es “durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird”. Die bisherigen Regeln zu Impf-Ansprüchen für alle laufen am 7. April aus.

Gesundheitssystem nicht überlasten

Es solle sichergestellt werden, dass auch über die in der Richtlinie vorgesehenen Impfungen hinaus ein hohes Immunitätsniveau in der Bevölkerung bestehe, heißt es in dem Entwurf.

Ein “fortlaufendes umfangreicheres Impfangebot nach ärztlicher Indikationsstellung und individueller Nutzen-Risiko-Abwägung” könne bei der vorherrschenden Omikron-Variante dazu beitragen, im kommenden Herbst und Winter Überlastungssituationen des Gesundheitswesens zu vermeiden. “Dies gilt insbesondere, da die Immunität nach einer Schutzimpfung oder Infektion abnimmt.”

Schutzimpfungs-Richtlinie mit Einschränkungen

Allein nach den Festsetzungen in der Schutzimpfungsrichtlinie wären Impfansprüche davon abhängig, ob man Vorerkrankungen hat, bestimmten Alters- und Berufsgruppen angehört – oder ob Kassen es ermöglichen, heißt es zur Begründung für die geplante weitergehende Regelung.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.