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ReisemedizinNeue STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zu Reiseimpfungen aktualisiert. Neu ist ein eigenes Kapitel zu Covid-19 mit vielen Tipps für die reisemedizinische Beratung.

Urlaub in Pandemiezeiten: Die STIKO empfiehlt dafür bestimmte Verhaltensregeln.

Berlin. In den gerade aktualisierten STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen (Epid Bull 14/22) findet sich erstmals auch ein Kapitel zu Covid-19. Die Impfkommission erinnert darin eindringlich daran, dass bei internationalen Reisen generell ein höheres Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion besteht. Ein vollständiger Covid-Impfschutz sei für Reisende daher unbedingt anzuraten, Ungeimpften oder nicht vollständig Geimpften rät die STIKO sogar vom Reisen ab.

Eine Grenze sieht die Impfkommission auch für Geimpfte bei nicht notwendigen, touristischen Reisen in Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete: Von einer solchen Reise wird auch Geimpften dringend abgeraten. Eine Auflistung dieser Gebiete gibt es beim Robert Koch-Institut, derzeit (Stand 13. April 2022) gelten aber keine Staaten/Regionen als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet. Ein Risiko sieht die STIKO auch in Reisen auf Kreuzfahrtschiffen: Auch von diesen rät sie generell „aufgrund des deutlich erhöhten Infektionsrisikos während der Pandemie ab“.

Vor der Reise: An Versicherungsschutz denken!

Die in der EU zugelassenen Impfstoffe (aktuell sind das die Vakzinen von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca und Novavax) werden zwar in fast allen Ländern anerkannt. Die im Zielland gültigen Einreisebestimmungen (beispielsweise zusätzlicher PCR- und/oder Antigentest, Quarantänebestimmungen) sowie die national anerkannten Impfstoffe, die jeweiligen Bestimmungen zur Dauer des Impfschutzes und zu Impfschemata sollten vor Reisebeginn aber unbedingt auf den Seiten des Auswärtigen Amts überprüft werden.

Doch nicht nur der Impfschutz, auch der Fall einer möglichen schweren Covid-Erkrankung muss vor Reisebeginn bedacht werden. Urlauber sollten sich daher vor Reiseantritt informieren, ob ihr Krankenversicherungsschutz im Ausland sichergestellt ist, rät die STIKO. Des Weiteren sollte geklärt werden, ob Assistance-Leistungen wie etwa eine Rückholung eingeschlossen sind oder noch eingeschlossen werden sollten.

Während der Reise: Tagesaktuelle Zahlen im Blick!

In der Pandemie ändern sich Corona-Regeln bisweilen innerhalb weniger Stunden. Reisenden empfiehlt die STIKO daher, sich tagesaktuell über die Covid-Situation in ihrem Reiseland zu informieren und folgende Zahlen im Blick zu haben:

  • Inzidenz und Vorkommen neuer bzw. besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten,
  • Vorschriften für die Einreise in das Zielland und die nachfolgende Ausreise,
  • Vorschriften der Reisegesellschaften/Fluggesellschaften (etwa FFP2-Maskenpflicht, erforderliche Impf- und/oder Testnachweise).

Auch vor der Rückreise sollten die aktuellen Vorschriften für die Wiedereinreise nach Deutschland für Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene noch einmal überprüft werden. Diese finden sich auf der Webseite der Bundesregierung.

Als weitere Verhaltensregeln empfiehlt die STIKO während der Reise zudem:

  • Impfdokumente und/oder Testnachweise sollten in analoger Form (gegebenenfalls zusätzlich digital) und in verschiedenen Sprachen mitgeführt werden.
  • Im Flugzeug, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen sollte eine medizinische Maske (möglichst eine FFP2-Maske) getragen werden.
  • In Regionen mit hoher Covid-19-Inzidenz sollte bei Menschenansammlungen und engeren Kontakten auch in Außenbereichen möglichst eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sollten Touristenattraktionen außerhalb der Stoßzeiten besucht werden.
  • Bei Flugreisen empfiehlt es sich, Flüge mit möglichst wenigen Zwischenstopps zu buchen, um beispielsweise Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen zu vermeiden.

 

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