"Konzertierte Aktion Pflege"Regierung will pflegende Angehörige entlasten

Mehr Geld für Altenpflegekräfte, eine bessere Pflege-Ausbildung, Kräfte aus dem Ausland: Die Regierung legt ein Maßnahmenpaket vor, um die aktuell 40.000 offenen Stellen in der Pflege zu besetzen. Doch es gibt Knackpunkte.

Berlin. Die Bundesregierung will angesichts der Personalnot in der Pflege grundlegend bessere Arbeitsbedingungen erreichen, um zu mehr Fachkräften zu kommen. Angesichts der weiter steigenden Kosten für die Pflege will man außerdem Angehörige vor bestimmten Belastungen bewahren. Darauf zielt ein Maßnahmenpaket, das Arbeitsminister Hubertus Heil, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag (4. Juni) nach knapp einjährigen Beratungen mit zahlreichen Beteiligten vorgelegt haben.

Für die Eigenanteile bei der Versorgung Pflegebedürftiger müssten viele Angehörige Hilfen bei der Kommune beantragen, erläuterte Sozialminister Heil. Hierbei werde aber auch auf Geld naher Verwandter, in der Regel der Kinder, zurückgegriffen. Nun solle gesetzlich dafür gesorgt werden, dass es dies bei Menschen mit einem Einkommen unter 100.000 Euro im Jahr nicht mehr gibt.

Durchgesetzt werden soll zudem eine bundesweit bessere Bezahlung in der Altenpflege. Die Pflege-Ausbildung soll angekurbelt werden, Kräfte aus dem Ausland sollen leichter und schneller ins Land kommen können. Die Vorschläge wurden in einer “Konzertierten Aktion Pflege” der Regierung erarbeitet, die im Sommer 2018 gestartet worden war. Daran beteiligten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen und Betroffenenvertreter. In der Alten- und Krankenpflege arbeiten rund 1,6 Millionen Menschen,  fast 40.000 Stellen sind aber unbesetzt.

Die Maßnahmen – und dabei noch bestehende Knackpunkte – im Überblick:

BEZAHLUNG

Zentraler Punkt ist, zu spürbar höheren Löhnen in der Altenpflege zu kommen. Allein garantieren kann die Regierung das aber nicht. Heil bringt nun ein Gesetz auf den Weg, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Es soll zwei Wege zum Ziel eröffnen. Der erste sieht vor, dass Arbeitgeber-Verbände und die Gewerkschaft Verdi einen Tarifvertrag aushandeln sollen. Der Bund würde diesen dann – unter erleichterten Bedingungen – verbindlich für die ganze Branche machen. Vor allem von privaten Pflegeheimbetreibern gibt es aber hartnäckigen Widerstand gegen “staatlich vereinheitlichte Löhne von Flensburg bis Passau”, wie Rainer Brüderle vom Arbeitgeberverband bpa formulierte.

Für den Fall, dass ein Tarifvertrag nicht zustande kommt, soll gleich ein zweiter Weg geebnet werden. Demnach soll eine Kommission bis Mai 2020 Vorschläge für höhere Pflege-Mindestlöhne machen – aber nicht nur wie bisher für Hilfskräfte, sondern auch für Fachkräfte, und auf künftig gleichem Niveau in Ost und West. “Wir setzen auf Weg eins”, betonte Heil. Es müsse aber jeder wissen, dass es im Zweifel diesen zweiten Weg gebe. Doch was bedeutet “bessere Bezahlung”? Spahn machte deutlich, dass Altenpflegekräfte auf 2600, 2700 Euro im Monat kommen sollten. Und das wäre für viele schon eine ziemliche Lohnerhöhung.

KOSTEN

Konkrete Ansagen zur Finanzierung machten die Minister vorerst nicht. Klar ist aber, dass erhebliche Mehrkosten kommen. Je nach den festzulegenden Steigerungen könnten es zwei bis fünf Milliarden Euro extra pro Jahr sein, erläuterte Spahn mit Bezug auf ein Gutachten. Wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen, sei über einen “fairen Ausgleich” zu reden. Möglich wären etwa höhere Pflegebeiträge oder ein Staatszuschuss wie bei der Rente. Bei den Eigenanteilen, die für die eigentliche Pflege und weitere Nebenkosten im Heim fällig werden, will die große Koalition “übermäßige Belastungen” vermeiden.

In einem Punkt will Heil dabei schon jetzt konkret werden und ein Gesetz auf den Weg bringen. Für Eigenanteile müssten viele Angehörige Sozialhilfe bei der Kommune beantragen, erläuterte er. Hierbei werde dann aber auch auf Geld naher Verwandter, in der Regel der Kinder, zurückgegriffen. Künftig solle dafür gesorgt werden, dass es dies bei Einkommen unter 100.000 Euro im Jahr nicht mehr gibt. Lücken wären also mit Steuergeld zu füllen, zustimmen müssen auch die Länder. Die Stiftung Patientenschutz sieht Spahn, Heil und Giffey gefordert. “Sie müssen endlich einen konkreten Plan vorlegen, wie die Pflege der Zukunft aussieht und finanziert wird”, sagte Vorstand Eugen Brysch.

MEHR PERSONAL

Auch die Ausbildung soll attraktiver werden. Ab 2020 sollen Azubis bundesweit kein Schulgeld mehr zahlen müssen, sondern Vergütungen bekommen – etwa 1000 Euro im Monat, wie Giffey erklärte. Bis 2023 soll die Zahl der Azubis und ausbildenden Einrichtungen im Bundesschnitt um zehn Prozent im Vergleich zu diesem Jahr zulegen. Kräfte aus dem Ausland sollen schon in den Herkunftsländern bei der Fach- und Sprachausbildung unterstützt werden. Für Vermittler von Pflegekräften aus dem Ausland soll ein Gütesiegel entwickelt werden.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.