Hausarzt MedizinKlare Infos für Jugendliche

nach der Studie Jugendsexualität 2006 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben bereits zehn Prozent der 14-jährigen Mädchen und vier Prozent der gleichaltrigen Jungen Sex. Zwölf Prozent der Mädchen benutzten bei ihrem ersten Verkehr kein Verhütungsmittel.

Im Jahr 2008 trug in Deutschland eine von 1.000 Jugendlichen im Alter von 15 – 19 Jahren eine Schwangerschaft aus. Dabei ist die Häufigkeit der Schwangerschaften unter Mädchen aus sozial schwächeren Schichten fünf mal so hoch [1]. Mindestens 75 Prozent der Jugendlichen haben ihre Kenntnisse über Sexualität, Fortpflanzung und Verhütung aus dem Schulunterricht. Gerade für männliche Einwandererkinder ist die Schule der wichtigste Ort für Aufklärung. Jeder dritte männliche Jugendliche schaut zweimal oder öfter wöchentlich Sexfilme. 10 Prozent der Mädchen, aber über 90 Prozent der Jungen haben mehr als sporadische Erfahrungen mit Pornografie [1].

So ist es unsere Aufgabe als Hausärzte gerade bei den Jugendlichen, die in Elternhaus und Schule zu wenig Aufklärung erfahren, diesen klare Informationen und Hilfen zugänglich zu machen.

Verhütung

Unser hausärztliches, Angebot kann über Verhütungsmaßnahmen sowie die kostenlose Abgabe der Pille informieren. Im Bedarfsfall kann auch ein Kontrazeptivum verschrieben werden.

Als Verhütungsmaßnahme eignet sich bei nur seltenem Geschlechtsverkehr ein Kondom oder ein Scheidenpessar für die Mädchen. Sollte es die junge Patientin jedoch vorziehen, ein hormonelles Verhütungsmittel anzuwenden, so können wir diese ab dem 14. Lebensjahr auch ohne Einwilligung der Eltern verschreiben, wenn wir uns vergewissert haben, dass die Patientin in der Lage ist, die Tragweite ihres Handelns verantwortlich zu erfassen. Ab 16 Jahren gilt ein Mädchen als geschäftsfähig und für sich selber verantwortlich.

Selbstverständlich müssen Risikofaktoren wie Gerinnungstörungen, Migräne, Blutdruck und Lebererkrankungen müssen vorher abgeklärt sein. Ab 20 Jahren sollten wir zur regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung ermutigen.

HPV-Impfung

Großer Aufklärungsbedarf besteht bei den Jugendlichen zu Fragen sexuell übertragbarer Infektionen. Dabei steht die Frage nach einem ausreichenden HPV-Impfschutz vor dem ersten Geschlechtsverkehr im Vordergrund, wobei auch der Schutz gegen Condylomata durch diese Impfung erwähnt werden sollte. Die HPV-Impfung sollte auch von Hausärzten angeboten und durchgeführt werden.

Welche Verhütung für welche Patientin?

Orale Kontrazeptiva

  • Bei Dysmenorrhö sind monophasische Präparate, die Levonorgestrel als Gelbkörperhormon enthalten, angezeigt.

  • Bei Unverträglichkeit von Ethinylestradiol ist eine Umstellung auf estradiolhaltige Präparate zu empfehlen.

Weitere hormonelle Kontrazeptiva

  • Vaginalring

  • Verhütungspflaster

  • Hormonimplantat

  • Hormonspirale

Um das Thromboserisiko zu minimieren, sollte die Kombination mit der geringsten wirksamen Dosierung von Ethinylestradiol verordnet werden, z. B. 30 ìg Ethinylestradiol + Levonorgestrel.

Quellen:

  • [1] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Report Jugendsexualität, 2010.

  • [2] Die große Erregung, über Sexualkundeerziehung an den Schulen. Die Zeit Nr. 21 vom 15.5.2014

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.