kurz + knappG-BA erweitert Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Hilfe beim An- und Ausziehen ärztlich verordneter Kompressionsstrümpfe können Ärzte künftig bei Patienten ab Kompressionsklasse I veranlassen. Dies gilt auch, wenn der Betroffene keine Grundpflege braucht, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Dezember entschieden. Die Änderung tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bisher setzte die Verordnung entweder einen grundpflegerischen Bedarf oder eine höhere Kompressionsklasse voraus. Daher entfällt die Leistung künftig als Maßnahme der Grundpflege. Hingegen bleibt das An- und Ausziehen von nicht ärztlich verordneten Stütz- oder Antithrombosestrümpfen weiter Teil der Grundpflege.

Zudem hat der G-BA bei der Unterstützungspflege nachgebessert. Bei schwerer Krankheit – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Op oder ambulanten Klinikbehandlung – können Ärzte bis zu vier Wochen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung verordnen. Sie ist also auf einen kurzzeitigen, vorübergehenden Bedarf ausgerichtet. Der Patient muss dafür keine medizinische Behandlungspflege benötigen. Die Verordnung setzt aber voraus, dass im Haushalt lebende Personen die Leistungen nicht übernehmen können.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.