Die SüdpfalzDOCSMit Prävention punkten: Die GU gut kombiniert

Bei der Gesundheitsuntersuchung (GU) wird häufig nicht an Leistungen gedacht, die gut mit der GU kombiniert werden können. Die "SüdpfalzDOCs" geben einen Überblick, was möglich ist. So kann am Ende des Tages oder des Quartals ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.

Bei einer Gesundheitsuntersuchung werden häufig die "kleinen" Ziffern vergessen.

Im Eifer des Gefechts werden bei einer Gesundheitsuntersuchung (GU) häufig besonders die “kleinen” Ziffern – wie die Koloskopie-Beratung – vergessen. Aber auch nicht präventive Leistungen – so die Beratung zur Organspende – könnten kombiniert werden.

Oft wird auch nicht beachtet, dass die 01732 EBM einmal zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr abgerechnet werden darf. Es lohnt sich, einmal in die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Gesundheitsuntersuchung (GU) zu schauen, welche Anforderungen an Untersuchung und Beratung gestellt werden (siehe Quellen). Auch wichtig: Die Prüfzeiten der Leistungen im Blick behalten!

01732: Das Kernstück der GU

37,46 Euro, zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr einmal berechnungsfähig, ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre abrechenbar. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) setzt eine sogenannte Prüfzeit von 15 Minuten an, die am Ende des Quartals bei der Plausibilitätskontrolle der Praxis eine Rolle spielt. In nahezu jeder Leistung sind Prüfzeiten hinterlegt, die in das Tages- und/oder Quartalsprofil eingehen.

Gemäß der GU-Richtlinie des G-BA muss die GU folgende Aspekte enthalten, die auch dokumentiert gehören: Anamnese inklusive Familien- und Sozialanamnese, individuelles Risikoprofil hinsichtlich unter anderem Adipositas, Nikotin und Alkohol. Der Impfstatus muss erfragt werden. Bei Impflücken sind Patientinnen und Patienten zu beraten.

Weiterhin ist eine Beratung zur möglichen Verhaltensänderung und Präventionsempfehlungen (S. 18 Muster 36) bei positivem Risikoprofil, z.B. auch bei arterieller Hypertonie, Teil der Leistung.

Neben der körperlichen Untersuchung zur Ermittlung des Ganzkörperstatus kann bei vorhandenem Risikoprofil in der Altersgruppe der 18- bis 34-Jährigen eine Blutentnahme auf Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyceride und Glukose veranlasst werden. Ab dem 35. Lebensjahr sind Blutzucker-, Cholesterin- und Triglyceridwerte sowie ein Urin-Teststreifen obligatorisch (s. 32880 EBM). Beratung und Untersuchung müssen gemäß GU-Richtlinie dokumentiert werden.

01731: Untersuchung zur Früherkennung von Krebs beim Mann

16,55 Euro, jährlich ab dem 45. Lebensjahr beim Mann berechnungsfähig, Prüfzeit sieben Minuten. Obligatorisch ist die Anamnese, Inspektion und Palpation des äußeren Genitales einschließlich der entsprechenden Hautareale, das Abtasten der Prostata und die Palpation der regionären Lymphknoten sowie die Dokumentation in der Patientenakte.

Merke: Ein spezieller Bogen muss nicht ausgefüllt werden!

01746 (Zuschlag zur GU) oder 01745 (unabhängig von der GU): Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

24,02 Euro für 01746 EBM oder 29,07 Euro für 01745 EBM, alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr berechnungsfähig, entweder als Zuschlag zur GU (01746) oder eigenständig (01745); Prüfzeit zehn bzw. 13 Minuten. Es erfolgt die Anamnese auf Hauterkrankungen, eine allgemeine Beratung sowie die Ganzkörperuntersuchung der Haut inklusive Kopfhaut und den Intertrigines. Die Auflichtmikroskopie mittels Dermatoskop ist fakultativ.

Wichtig: Es lohnt sich, die Patientinnen und Patienten zu fragen, ob in den letzten 24 Monaten bereits ein Hautkrebsscreening in anderen Praxen stattgefunden hat, da die KV die Ziffer sonst streichen kann.

01740: Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms

13,33 Euro, einmal im Leben ab 50 Jahren bei Mann und Frau berechnungsfähig. Prüfzeit fünf Minuten. Beratung über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs obligatorisch.

Die Versicherteninformation des G-BA dazu finden Sie auf www.hausarzt.link/tKHvS. Kurzdokumentation zum Nachvollziehen angeraten.

01737: Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems

6,55 Euro, keine Prüfzeit. Es handelt sich bei dieser oft vergessenen Ziffer um die quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl bzw. “Quantitativer immunologischer Test” (iFOBT). Ist der iFOBT positiv, informiert die Vertragsärztin oder -arzt die Person umgehend über das Ergebnis, berät ihn und veranlasst nach Möglichkeit eine Koloskopie.

Ob negative Ergebnisse den Getesteten nur auf ausdrücklichen Wunsch mitgeteilt werden, kann jede Praxis für sich entscheiden. Der Anspruch auf iFOBT oder Koloskopie hängt vom Alter ab (siehe Kasten unten).

01734 (Zuschlag zur GU nach 01732) oder begrenzt 01744:

4,71 Euro, ab dem 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig, die 01734 EBM als Zuschlag zur GU für das Screening auf Hepatitis B und C (Serologie).

Die 01744 EBM gilt als Übergangsregelung bei denjenigen, die eine GU zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 bekommen haben. Diese Ziffer ist zeitlich befristet bis 31. Dezember 2023. Die Prüfzeit beträgt bei beiden Ziffern zwei Minuten.

01747: Beratung zum Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysma

9,42 Euro, ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt ist notwendig.

Wichtig: Die Versicherteninformation des G-BA muss ausgehändigt werden. Diese erhalten Sie beim G-BA, etwa als Anlage 3 der GU-Richtlinie (www.hausarzt.link/Fz16A).

Die Ziffer darf ab 65 Jahren bei Männern einmal im Leben angesetzt werden. Prüfzeit vier Minuten, kann am selben Tag mit 01748 stattfinden.

01748: Sonographische Untersuchung auf Bauchaortenaneurysma

14,25 Euro, die Berechnung setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung voraus. Ab 65 bei Männern einmal im Leben berechnungsfähig. Fünf Minuten Prüfzeit.

Cave: Sonographie des Abdomens kann am selben Tag erfolgen, jedoch wird ein Abschlag von 70 Punkten auf die 33042 EBM vorgenommen.

32880: Harnstreifentest

50 Cent, nur im Zusammenhang mit der GU ab dem 35. Lebensjahr berechnungsfähig. Es handelt sich um die Untersuchung des Urins auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit mittels Urinteststreifen.

Tipp: Diese Ziffer wird häufig vergessen. Deshalb empfiehlt sich am Ende des Quartals ein Suchlauf über die Praxissoftware!

Cave: Nicht mit der 32033 verwechseln, die angesetzt wird, wenn außerhalb der GU der Urin untersucht wird, etwa bei Verdacht auf Harnwegsinfekt.

Abschluss der GU: Muster 36 mit Empfehlungen für Patienten

Am Ende der Beratung der Gesundheitsuntersuchung können Sie Patientinnen und Patienten das Muster 36 ausstellen. Ziel ist es dabei, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Die ärztlichen Empfehlungen sind in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum sowie in einem Freitextfeld “Sonstiges” möglich.

Krankenkassen haben eine ärztliche Präventionsempfehlung bei ihrer Leistungsentscheidung zu berücksichtigen. Sie können entsprechend zertifizierte Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention bezuschussen oder selbst anbieten. Mehr zum Muster 36 gibt es unter: www.hausarzt.link/ZP4bW

Ergänzend denkbare Leistungen

Auch wenn es keine Präventionsleistungen sind, kann es sich im Einzelfall anbieten, den sowieso zeitlich längeren GU-Termin für weitere Leistungen zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist die Beratung zur Organ- und Gewebespende nach 01480 EBM (7,47 Euro; fünf Minuten Prüfzeit). Sie ist ab 14 Jahren alle zwei Kalenderjahre berechenbar.

Nötig ist ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt, hingegen fakultativ das Aushändigen eines Organspendeausweises.

Ein weiteres Beispiel ist die Anlage des Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte (E-GK) nach 01640 EBM (9,19 Euro). Auch dies erfordert einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt. Nach Einwilligung der Betroffenen muss der Datensatz auf die E-GK übertragen werden.

Es handelt sich im Kern um folgende Daten: wichtige Diagnosen, Allergien, besondere Hinweise, Medikationsplan. Die 01640 EBM kann nur ein/e Arzt/Ärztin einmal abrechnen. Die 01641 EBM ist ein Zuschlag (46 Cent), den die KV zusetzt.

Darüber hinaus sind neben der GU auch kurative EBM-Leistungen erlaubt, etwa wenn sich ein Verdacht auf eine Erkrankung ergibt, der direkt abgeklärt werden soll. Häufige Beispiele sind hierfür etwa ein Langzeit-EKG (03322, 03241 EBM) oder die Sonografie von Abdomen, Urogenitalorganen oder Schilddrüse (33042, 33043 und 33012 EBM).

Wer die Ultraschallleistungen jedoch mit der 01748 EBM kombiniert, muss Punktabschläge in Kauf nehmen (siehe 01748 EBM)!

Tipps zur Zeitersparnis

  • Bei standardisierten Untersuchungsabläufen ist es sinnvoll, sich einen GU-Untersuchungs- und Beratungsbogen (siehe Link-Tipp links) anzulegen, ebenso für die Krebsvorsorge. Dieser hilft wie ein roter Faden, Zeit zu sparen und nichts in der Anamnese, Beratung und Dokumentation zu vergessen. Bei den meisten Praxisverwaltungssystemen können die Ziffern zum Ankreuzen hinterlegt werden, man muss sie sich nicht alle merken.
  • Auch können Sie überlegen, ob Sie parallel Impflücken schließen. Das spart Zeit und ist für Patientinnen und Patienten angenehmer, da sie nicht ein zweites Mal die Praxis aufsuchen müssen.

Quellen:

Gesundheitsuntersuchungsrichtlinie des G-BA: www.hausarzt.link/qCFhk – hier besonders Teil B 1 und Anlage 1–3

Krebsfrüherkennungsrichtlinie des G-BA: www.hausarzt.link/Bv9UW – hier besonders Abschnitt C Paragraf 25

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme des GBA: www.hausarzt.link/BHGPB – hier besonders Teil II, Paragrafen 3–6

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