Berlin. Mit der Rückkehr der „Bürgertests“ kommen auch die alten Abrechnungsvorgaben dafür zurück. Das geht aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom Montag (15.11.) hervor.
Seit zwei Tagen hat wieder jeder – ob geimpft oder ungeimpft, krankenversichert oder nicht – einmal die Woche Anspruch auf einen kostenfreien Antigen-Schnelltest (PoC) auf SARS-CoV2, da die neue Corona-Testverordnung am vergangenen Samstag in Kraft getreten ist. Für Praxisteams greifen daher nun wieder die Regeln zu Abrechnung und Formularen wie vor dem 11. Oktober, als die Bürgertests abgeschafft wurden, sagt die KBV.
Abrechnung über Ihre KV
Das heißt, Praxen rechnen die Schnelltests über ihre Praxissoftware mit der Quartalsabrechnung über die für sie zuständige Kassenärztliche Vereinigung ab. Welche Ziffern für den Abstrich und die Sachkosten anzusetzen sind, kann von KV zu KV unterschiedlich sein. Hierüber werden die KVen entsprechend informieren, so die KBV. Viele KVen hatten bis 11. Oktober hierfür die Pseudo-Ziffern 88310 (Abstrich) und 88312 (Sachkosten Schnelltest) genutzt.
Praxen bekommen also je PoC-Antigen-Test die Sachkosten pauschal mit 3,50 Euro erstattet. So schreibt es die Testverordnung vor. Der Abstrich inklusive Beratung, ärztlicher Bescheinigung über das Ergebnis und Testzertifikat wird mit acht Euro honoriert. Weiterhin müssen Test-Praxen an die Corona-Warn-App angebunden sein: Auf Wunsch der Patienten müssen sie dann das Ergebnis an die App übermitteln.
Corona-Impfung soll besser bezahlt werden
Neben den Tests sind Praxisteams derzeit mit den Grippe- und Coronaimpfungen zusätzlich zur regulären Patientenversorgung stark ausgelastet. Daher hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, das Honorar für die Impfungen anzuheben.
Da sich auch bei den Corona-Impfstoffen jüngst immer wieder Details geändert haben, haben „Der Hausarzt“ und das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband eine neue Praxishilfe erstellt (s. Kasten).
Corona-Impfstoffe im Überblick
Die Impfstoff-Übersicht zeigt, wer welchen Impfstoff erhalten kann und in welchem Abstand die Dosen gegeben werden sollten. Zudem hebt sie Personengruppen hervor, die bei den Auffrischungsimpfungen zum aktuellen Zeitpunkt bevorzugt behandelt werden sollten, da sie besonders für einen schweren Verlauf von Covid-19 und durch einen nachlassenden Schutz der Grundimmunisierung gefährdet sind. red