BundesregierungOrganspenderegister soll erst 2024 starten

Um mehr Organspenden zu erreichen, ist ein neues, zentrales Register aller Spender geplant. Dieses hätte schon seit über einem Jahr "live" sein sollen. Nun bestätigt die Regierung eine nicht unerhebliche Verzögerung - und nennt nicht nur Gründe, sondern auch bereits angefallene Kosten.

Infomaterial für Hausarztpraxen: Neben dem Register ist die Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte zentrales Element der 2020 beschlossenen Organspendereform.

Berlin. Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland soll das zentrale Organspenderegister nach erheblichen Verzögerungen “voraussichtlich” im ersten Quartal 2024 an den Start gehen – und damit fast zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion hervor.

Die mit der Entwicklung beauftragte Bundesdruckerei habe die Verzögerungen unter anderem mit der “Komplexität” des Projekts begründet. “Bei der Errichtung des Registers handelt es sich um ein anspruchsvolles, komplexes Digitalprojekt, an dem eine Vielzahl von Akteuren (u. a. BfArM, Bdr, gematik, gesetzliche Krankenkassen, Krankenhäuser) beteiligt sind”, erklärt das Ministerium. Auch auf den Datenschutz wird verwiesen.

IT-Sicherheitsprobleme seien hingegen nicht hervorgebracht worden, heißt es.

Bislang seien für die Errichtung des Registers Ausgaben in Höhe von “mehr als sieben Millionen Euro” getätigt worden, erklärt das Ministerium auf Anfrage, in erster Linie für Konzeptionierung und Software-Entwicklung. Aufgrund der Verzögerungen gehe man nur von “geringen Mehrkosten” aus.

Beratung in der Hausarztpraxis

Das Register hätte eigentlich zum 1. März 2022 starten sollen. Es ist ein Kernelement der Organspendereform, die der Bundestag schon 2020 beschlossen hatte. In dem Register soll man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern können.

Das zweite wichtige Standbein der Reform ist die Organspendeberatung alle zwei Jahre durch Hausärztinnen und Hausärzte. Dafür wurden bereits Vergütungen laut EBM und GOÄ festgelegt.

Praxistipp: Der Deutsche Hausärzteverband und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben Informationsmaterialien zur Organspendeberatung in der Hausarztpraxis entwickelt. Diese sind kostenfrei zu bestellen. 

Kein neuer Anlauf für Widerspruchslösung geplant

Ziel der Reform war, dass sich mehr Menschen mit der Organspende auseinandersetzen und dazu unter anderem fundiertes Informationsmaterial an die Hand bekommen. Aufgrund der nun publik gewordenen Verzögerungen erkläre Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Gesetz schon als „gescheitert“, bevor es von der Bundesregierung überhaupt umgesetzt worden sei, moniert die Unionsfraktion in ihrer Anfrage an die Regierung.

Diese stellt jedoch klar, dass aktuell “keine neue Initiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende” geplant sei.

 

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