CannabisNur 57 Prozent der Verordnungen werden auch genehmigt

Seit gut einem Jahr können Ärzte Cannabis verordnen. Von der Regierung aktuell veröffentlichte Zahlen zeigen nun: Nur gut jeder zweite Antrag von Patienten wird von den Kassen bislang auch genehmigt.

Berlin. Nur gut jeder zweite Antrag von Patienten auf Versorgung mit medizinischem Cannabis ist im Herbst vergangenen Jahres von den Krankenkassen auch genehmigt worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat den Angaben zufolge Ende September 2017 einen Bericht zur Versorgungslage mit Cannabisarzneimitteln an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Demnach sei zum damaligen Zeitpunkt von rund 12.000 Anträgen auf Versorgung mit Cannabismedizin auszugehen. Davon seien rund 6.800 Anträge genehmigt worden.

Genau ein Jahr nach der Zulassung von Cannabis als Arznei – seit 10. März 2017 können Ärzte entsprechend verordnen – hatte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekenkammer, ein Ankommen im Versorgungsalltag attestiert: So seien 2017 schon 44.000 Einheiten Blüten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgegeben worden, teilte die ABDA mit. Die Tendenz war dabei steigend: Hätten die Apotheken im zweiten Quartal 2017 noch 4.615 Rezepte mit gut 10.000 Einheiten verteilten Cannabis-Blüten verbucht, seien es im Schlussquartal 12.717 Rezepte mit rund 18.800 Einheiten gewesen. „Cannabis-Rezepturen sind also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen”, bilanzierte Kiefer.

Bei der nun von den Kassen genannten Genehmigungsquote von 57 Prozent sei zu berücksichtigen, “dass durch die Möglichkeit der erneuten Antragstellung nach erstmaliger Ablehnung ein Teil der Genehmigungen als Genehmigung gleich zweier Anträge zu werten ist”. Die überwiegende Zahl der Anträge beziehe sich auf Schmerztherapien.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind seit September 2017 elf Anträge auf Erteilung einer Importerlaubnis für Cannabis zu medizinischen Zwecken eingegangen. Sieben Anträge seien unvollständig und müssten nachgebessert werden, ein Antrag ruhe. In drei Fällen sei die Erlaubnis unbefristet erteilt worden. Solange der Bedarf durch eigenen Anbau nicht gedeckt werden kann, sind Importe vorgesehen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.