Berlin. Für Auffrischimpfungen mit den an die Omikronvarianten angepassten Impfstoffe gibt es ab 1. Oktober neue Pseudoziffern. Die Vergütung beträgt auch hier 28 Euro.
Wird BA.4/5 oder BA.1 Impfstoff von Biontech/Pfizer verimpft, wird die Pseudonummer 88337 abgerechnet.
Ziffern um Suffixe ergänzen
Für den bivalenten Impfstoff von Moderna steht die 88338 zur Verfügung. Die Ziffern werden jeweils um die Buchstaben (Suffixe) für Allgemein, Beruf, Pflegeheimbewohner sowie Erst-, Abschluss-, Auffrischimpfung ergänzt.
Die bivalenten Impfstoffe sind derzeit ausschließlich für Auffrischimpfungen zu verwenden, macht die KBV aufmerksam. Dennoch könnten die Pseudoziffern um Buchstaben für Erst- und Abschlussimpfungen ergänzt werden.
Auffrischimpfung kann auch Abschluss bilden
Dies könne beispielsweise der Fall sein, so die KBV, wenn eine Person infiziert war, danach geimpft wurde und so als grundimmunisiert gelte. Die folgende Auffrischimpfung müsse dennoch als Abschlussimpfung gekennzeichnet werden, da es die zweite Impfung sei. (at)