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CoronaAb 1. Oktober: Zwei neue Pseudoziffern für bivalente Impfstoffe

Ab dem vierten Quartal werden zwei neue Abrechnungsziffern für die an BA.1 und BA.4/5 angepassten Covid-Impfstoffe eingeführt. Vor dem ersten Oktober gelten noch die bekannten Pseudoziffern, erklärt die KBV.

Für die Auffrischimpfungen mit an BA.1 und BA.4-5 angepassten Vakzine stehen ab 1. Oktober neue Pseudoziffern zur Verfügung.

Berlin. Für Auffrischimpfungen mit den an die Omikronvarianten angepassten Impfstoffe gibt es ab 1. Oktober neue Pseudoziffern. Die Vergütung beträgt auch hier 28 Euro.

Wird BA.4/5 oder BA.1 Impfstoff von Biontech/Pfizer verimpft, wird die Pseudonummer 88337 abgerechnet.

Ziffern um Suffixe ergänzen

Für den bivalenten Impfstoff von Moderna steht die 88338 zur Verfügung. Die Ziffern werden jeweils um die Buchstaben (Suffixe) für Allgemein, Beruf, Pflegeheimbewohner sowie Erst-, Abschluss-, Auffrischimpfung ergänzt.

Die bivalenten Impfstoffe sind derzeit ausschließlich für Auffrischimpfungen zu verwenden, macht die KBV aufmerksam. Dennoch könnten die Pseudoziffern um Buchstaben für Erst- und Abschlussimpfungen ergänzt werden.

Auffrischimpfung kann auch Abschluss bilden

Dies könne beispielsweise der Fall sein, so die KBV, wenn eine Person infiziert war, danach geimpft wurde und so als grundimmunisiert gelte. Die folgende Auffrischimpfung müsse dennoch als Abschlussimpfung gekennzeichnet werden, da es die zweite Impfung sei. (at)

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