FeedbackLeserbriefe

Diese Themen haben Hausärzte im Januar bewegt.

Wie sind neue Wiederholungsrezepte zu kompensieren?

Betreff: “Wiederholungsrezept nimmt Patienten den Chroniker-Status”, HA 20, 17.12.19, S. 16

Ich bin seit Kurzem niedergelassen (…). Aktuell belastet mich eine Frage (…): “Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine Wiederholungsverordnung bekommen (…).”

1. Die Struktur der Praxis trägt sich bei uns als Mischkalkulation so, dass sich die Einnahmen zum Teil aus Patienten decken, “die Rezepte im Quartal holen und vielleicht zum Blutdruckmessen reinkommen”, andererseits aus chronisch hochgradig kranken, die teilweise zweimal pro Woche bei uns sind, bei denen man aber außer einem “vielen Dank” nichts verdient. Labor und Personalkosten etc. muss man da “quersubventionieren”, wie der Politiker gerne sagt.

2. Die Chronikerziffer ist durch die 1-2-3-4-Regelung (1 APK, 2 davon persönlich in 3 der 4 Vorquartale) definiert.

3. Wenn nun die oben zitierte Regelung (…) in Kraft tritt, stellen sich für mich folgende Fragen: Wie wird die Anpassung der Chronikerziffer sein? Der Chroniker soll das Rezept ja bekommen… Gibt es schon nähere Hinweise auf die Bedingungen, wann solche Rezepte ausgegeben werden? Wie werden die Nachteile des Honorarverlustes (o.g. Quersubventionierung) ausgeglichen werden?

Nikolaus Brunn-Schulte-Wissing, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Rheine


Hausärzte stellen seltener Diagnosen

Betreff: “Warten erfordert Mut”, HA 18, 5.11.19, S. 1

Heute habe ich erstaunt Ihr “Editorial” gelesen. Sie sind der Meinung, dass wir Hausärzte bei jedem 10. Patienten eine Diagnose stellen, das hat mich sehr erstaunt.

Vielleicht denken Sie dabei an Ihren Hausarzt, dann sollten sie sehr schnell wechseln.

Dr. Hans-W. Müller, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Ransbach-Baumbach

Antwort d. Redaktion: Dass jeder zehnte Patient eine Diagnose erhält, stammt aus der DEGAM-Leitlinie zur Über- und Unterversorgung (S. 7).


Anti-Werbung für werdende Landärzte

Es ist immer wieder das gleiche Thema – Regresse! Zum wiederholten Mal lege ich Widerspruch ein, wohl wissend, dass er erneut nichts bringen wird. Ich könnte auch ein Stück Toilettenpapier in den Widerspruchs-Umschlag stecken, das würde dann wenigsten für belustigende Verwunderung sorgen.

Ich weiß, dass sich die Prüfstelle komplett auf der Seite des Rechts befindet und sie ihre von mir mitfinanzierte Daseinsberechtigung täglich unter Beweis stellen muss. Aber mit der an der Basis für kranke Menschen gemachten praktischen Medizin hat das überhaupt nichts zu tun.

Es stellt sich bei mir die Frage, ob die Prüfstelle überhaupt eine blasse Ahnung von der Arbeit eines Landarztes hat, der von früh bis spät (auch am Wochenende) versucht, seinen Patienten eine gute Betreuung zukommen zu lassen. Ganz abgesehen davon, dass mit diesen Aktionen die Hausarztmedizin geradezu kriminalisiert wird! Ob es wohl Spaß macht, uns Ärzten mal wieder einen überzubraten?

Meine Lust an meiner Tätigkeit als Landarzt lasse ich mir davon nicht verderben, obwohl ich schon deutlich im Pensionsalter bin. Die Prüfstellen können sich aber auf ihre Fahnen schreiben, dass sie einen der Sargnägel dazu beitragen, dass kaum ein junger Arzt sich als Landarzt niederlassen will!

Nein, ich habe keinen Champagner auf dem Rezept verordnet, sondern nur einer Patientin (Hartz-IV-Empfängerin!) versucht zu helfen, die durch ein Wurzelkompressionssyndrom entstandenen erheblichen neuropathischen Schmerzen am linken Oberschenkel nach mehreren anderen frustranen Therapieversuchen erfolgreich zu lindern. Wenn das nicht mehr möglich sein soll, ist das gesamte System marode, ein System, was von den Prüfstellen in einer besonders negativen Art repräsentiert wird. Ich weise darauf hin, dass es sich dabei nicht um ein systematisch falsches Verordnungsverhalten meinerseits handelt, sondern nur um einen simplen Einzelfall!

Außerdem sollte man auf die Barrikaden gehen, dass Prüfanträge erst Jahre nach dem “Vergehen” dem Verursacher angekreidet werden. Es wäre eine Leichtigkeit, spätestens sechs Monate nach dem “Vergehen” den Arzt zu informieren, dass ein solches Verschreibungsverhalten wahrscheinlich zu einem Regress führen würde, sodass der Arzt die Möglichkeit hat, sein Verhalten zeitnah zu überdenken und ggf. zu ändern. Aber wahrscheinlich haben die Prüfstellen daran gar kein Interesse, weil sie dann ja ihren Job gefährden würden.

Es wäre jedenfalls softwaremäßig ein Klacks, ein solches zeitnahes Prüfverfahren einzurichten (…). Fragen wir doch mal die Kassen, wie viel Geld herausgeschmissen wird für Prämien, die den Patienten gezahlt werden, die durch meine (kostenlose) Unterschrift ausgelöst werden. Und ich bin sicher, dass der finanzielle Aufwand, den Prüfstellen mit diesem Verfahren auslösen, deutlich über dem Regressbetrag von 654,13 Euro liegt, zumal, wenn dieses Verfahren vor Gericht landen würde! Mir stinkt es barbarisch, dass ich für ein solches Verfahren kostbare Freizeit investieren muss, Zeit, die im Gegensatz zur Tätigkeit (der Prüfstellen) nicht vergütet wird (…).

Dr. Michael Psczolla, Facharzt f. Allgemeinmedizin, Gailingen


Tipps für mehr Klimaschutz lösen globales Problem nicht

Betreff: “Erste Hilfe für unsere Erde”, HA18, 20.11.19, S.19

Ihre Vorschläge sind lokal sicher sehr hilfreich. Weltweit sind aber circa 3.000 neue Kohlekraftwerke im Bau. 1985 machte Herr Ströbele von den Grünen den Vorschlag, die Urlauber nach Mallorca sollen mit dem Fahrrad fahren. Den praktischen Beweis hat er bis dato nicht geliefert.

Die geophysikalischen Fakten zum Klima wie Milanković-Zyklen, Platonisches Jahr, Präzessionsbewegung etc. lassen sich in einem Satz aus einem Schulbuch der Mittelstufe zusammenfassen: “In den Zwischeneiszeiten gab es bereits wesentlich höhere Temperaturen als heute.”

Vor circa 30.000 Jahren war der gesamte nordeuropäische Raum mit einer rund vier Kilometer dicken Eisschicht bedeckt. Das steht in jedem Schulatlas. Auch für Laien ist dies nachprüfbar: Fahren Sie mit einem Schiff circa 3.000 Kilometer an der norwegischen Küste entlang. Sie können in rund 200 Metern die ehemalige Wasserlinie sehen.

Ob am deutschen Klimawesen die Welt genesen wird? Die weltweiten Entwicklungen lassen gelinde Zweifel aufkommen.

Dr. Hartmut Heinlein, Facharzt für Allgemeinmedizin, Eschershausen

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.