Neue Aufgaben, unbekannte Kollegen, ein ungewohnter Tagesablauf – mit dem ersten Ausbildungstag beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Doch auch für Ausbilder gibt es einiges zu beachten. "Der Hausarzt" hat eine Checkliste für Sie erstellt.
Ausbilder sollten genug Zeit einplanen, um die zukünftige MFA in die Praxis einzuführen.
“Die beste Fachkraft ist diejenige, die man selbst ausbildet”, sagt Iris Schluckebier. Vielen Praxen mangelt es an qualifizierten MFA – nach Ansicht der VERAH® und Referentin lohnt es sich auch daher, Zeit und Energie in die Ausbildung eines Neuzugangs zu investieren. Die folgenden Tipps richten sich an Ausbilder. Einige helfen aber auch, wenn Sie neue Mitarbeiter einarbeiten.
Vor dem Start
Jeder niedergelassene Arzt darf MFA ausbilden. Gemäß Berufsbildungsgesetz muss jedoch das Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden angemessen sein. Was das bedeutet, definieren die Landesärztekammern. Zum Beispiel ist in Bayern pro Auszubildende mindestens eine Fachkraft in Vollzeit (Arzt oder MFA) erforderlich.
Nehmen Sie sich Zeit, um die zukünftige Kollegin auszuwählen. “Nicht für jede ist der Beruf MFA geeignet”, betont Schluckebier. Deswegen machen Vorpraktika Sinn, zum Beispiel Schulpraktika. Schreiben Sie eine Stelle aus, sollten Sie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten. Dieses verbietet Diskriminierung, etwa wegen Geschlecht, Alter oder Behinderung.
Wenn Sie eine Auszubildende gefunden haben: Die Landesärztekammern informieren über das weitere Prozedere und stellen erforderliche Formulare zur Verfügung. Hinsichtlich Arbeitszeit, Ruhepausen und Urlaub ist für Beschäftigte unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz zu bedenken (www.hausarzt.link/CjEJR). Beispielsweise dürfen Jugendliche nur an fünf Tagen in der Woche und maximal 8,5 Stunden pro Tag beschäftigt werden (s. Tab. 1).
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