Forum PolitikVon A wie Arzthonorarebis V wie Videosprechstunde

Im Mai lohnt sich auch für Hausärzte ein Blick nach Erfurt. Denn der 121. Deutsche Ärztetag diskutiert nicht zuletzt mit dem Fernbehandlungsverbot Themen, die den Praxisalltag unmittelbar betreffen. Eine Übersicht.

Dass der Gesundheitsminister die Eröffnung des Deutschen Ärztetags begleitet, ist Tradition. Ein besonderes Gewicht bekommt diese, wenn ein neues Gesicht vor den Ärzten spricht. Wie in diesem Jahr: Zweieinhalb Monate nach seiner Ernennung wird Jens Spahn (CDU) in Erfurt seine Vorstellungen zur Gesundheitspolitik der nächsten Jahre skizzieren. Wie konkret seine Aussagen sein werden, bleibt abzuwarten. Fest steht aber: Auch inhaltlich bedeuten sie den Auftakt des 121. Deutschen Ärztetags. Denn gleich zu Beginn wird der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Frank Ulrich Montgomery, den Koalitionsvertrag aus ärztlicher Sicht bewerten.

Ein – ebenfalls nicht erstmaliger, aber besonders wichtiger – Punkt auf der Tagesordnung ist dann die Novellierung der Musterweiterbildungsordnung. Im letzten Jahr wurden in Freiburg bereits die Gebietsdefinitionen und Weiterbildungszeiten der Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen von Abschnitt B beschlossen. Für das Fachgebiet Allgemeinmedizin bedeutet das wichtige Klarstellungen: So soll es künftig etwa nicht mehr möglich sein, ohne Weiterbildungszeit in einer allgemeinärztlichen Praxis den Facharzttitel Allgemeinarzt/Allgemeinärztin zu erlangen.

Seitdem haben die BÄK-Gremien zusammen mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften auch die Inhalte der Gebietsweiterbildungen diskutiert und festgelegt. Den Delegierten werden diese, also der Paragrafenteil (Abschnitt A) und die Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C), vorgelegt. Ziel ist, die Gesamtnovelle der Musterweiterbildungsordnung zu verabschieden.

Wo steht die neue GOÄ?

Ebenfalls erneut aufgerufen wird die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nachdem 2017 mit großer Mehrheit beschlossen wurde, die Arbeiten an der Novelle fortzusetzen, wurde seither eine Übereinstimmung zu den notwendigen Gebührenordnungspositionen gefunden. Auch wenn nicht alles Wünschbare erreicht wurde, konnten Leistungen für die hausärztliche Versorgung konsentiert werden, die das Leistungsgeschehen in der Hausarztpraxis besser abdecken. Begonnen hat auch der Bewertungsprozess. Erst wenn alle Leistungsbewertungen vorliegen, ist es möglich, die neue GOÄ abschließend zu beurteilen. In Erfurt gibt es einen Sachstandsbericht und die Verhandlungsführer werden um den Auftrag bitten, die Verhandlungen abzuschließen. Da sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen mit der Bürgerversicherung nicht durchsetzen konnte, besteht die Möglichkeit, dass eine mit der PKV abgestimmte GOÄ Basis für die Arbeit der Kommission sein wird, die gemäß Koalitionsvertrag die ärztliche Vergütung beraten soll.

Telemedizin im Blick

Ein Thema mit "Tradition" ist auch das Fernbehandlungsverbot. Seit 2016 ist dieses bereits Gegenstand von Ärztetagsbeschlüssen. Hintergrund ist unter anderem die Änderung der Berufsordnung in Baden-Württemberg 2016, mit der Modellprojekte ermöglicht wurden, die eine Patientenbehandlung ohne persönlichen Kontakt vorsehen. Grundsätzlich hat der Ärztetag 2017 allerdings klargestellt, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt weiter im Vordergrund stehen muss. Dennoch ist mit zunehmenden telemedizinischen Angeboten ohne direkten Arztkontakt zu rechnen. Das Primat des persönlichen Arztkontaktes und die digitalen Möglichkeiten sind aufeinander abzustimmen. Der Vorstand der BÄK wird einen Antrag zur Novellierung der (Muster-)Berufsordnung vorlegen, der beiden Aspekten gerecht werden soll.

Der Vorstand der BÄK wird als Folge einiger Vorstandsüberweisungen aus dem vergangenen Jahr außerdem einen Vorschlag vorlegen, wie eine Veröffentlichung von Interessenwahrnehmung geregelt werden kann. Demnach sollen die Vorstände der BÄK, aber auch die Delegierten des Deutschen Ärztetags freiwillig ihre berufspolitischen Interessen veröffentlichen.

In der allgemeinen Aussprache wird schließlich unter anderem die Reform der Psychotherapeutenausbildung verhandelt. Diese wird sicher auch eine Rolle spielen beim Tagesordnungspunkt "Psychische Erkrankungen: Versorgung aus ärztlicher Sicht". Die hausärztliche Sicht soll auch hier Beachtung finden: So wird auch der Allgemeinmediziner Prof. Jochen Gensichen referieren.

Robert Festersen ist Geschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbands. Kontakt: robert.festersen@hausaerzteverband.de

Auf einen Blick: Das ist bei den relevanten Themen zu erwarten

  • Musterweiterbildungsordnung: Ziel ist es, die Gesamtnovelle zu verabschieden. Den Delegierten werden Paragrafenteil (Abschnitt A) und Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C) zur Abstimmung vorgelegt.

  • Gebührenordnung: In Erfurt wird ein Sachstandsbericht zur bisherigen Arbeit gegeben. Die Verhandlungsführer werden den Deutschen Ärztetag um den Auftrag bitten, die Verhandlungen abzuschließen.

  • Fernbehandlungsverbot: Der Vorstand der Bundesärztekammer wird einen Antrag zur Novellierung der (Muster-) Berufsordnung vorlegen, der eine Lockerung des bisher geltenden ausschließlichen Fernbehandlungsverbots vorsieht.

Auch dieses Jahr hält Sie "Der Hausarzt" online mit Berichten und Videos vom Deutschen Ärztetag auf dem Laufenden: www.derhausarzt.eu

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.