CoronavirusKünftig nur noch fünf Tage in Isolation

Künftig sollen sich Corona-Infizierte nur noch fünf Tage in Isolation begeben müssen. Ab zwei Tagen Symptomfreiheit soll auch das Freitesten entfallen. Für Gesundheitspersonal soll es Ausnahmen geben.

Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich künftig nur noch fünf Tage isolieren.

Berlin/Magdeburg. Die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte soll auf fünf Tage verkürzt werden. Das teilte das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt am Donnerstagabend (28.4.) mit.

In einer Videoschalte der Ressortchefs von Bund und Ländern habe das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, dass die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) hinsichtlich der Isolations- und Quarantänedauer Anfang kommender Woche angepasst werden solle.

“Im Wesentlichen geht es dabei um eine Verkürzung der Isolationsdauer für nachweislich positiv Getestete auf fünf Tage.” Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

In einigen Ländern bereits Usus

Die Länder wollen ihre Isolations- und Quarantäneregelungen entsprechend überarbeiten. Die Gesundheitsminister begründen den Schritt mit einer zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und durch mildere Krankheitsverläufe mit der Omikron-Variante.

Es sei erfreulich, “dass sich alle Länder auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt haben, das auf wissenschaftlicher Expertise des RKI beruht”, erklärte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Eine Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll wohl nur noch dringend empfohlen werden, wie es am Donnerstagabend nach den Beratungen der Ressortchefs hieß.

Mehrere Länder gehen bei der Verkürzung der Isolationszeit bereits voran. Auch in Baden-Württemberg soll sie nur noch fünf Tage dauern, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.

Ausnahmen für Klinik- und Heimpersonal

Ab Anfang Mai soll zudem ein abschließendes Freitesten nach fünf Tagen für die meisten Menschen entfallen, sofern sie zwei Tage keine Symptome mehr hatten. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Baden-Württemberg folgt dem Beispiel Bayerns, wo eine solche Regelung seit Mitte April gilt. Auch Rheinland-Pfalz und Thüringen hatten angekündigt, diesen Weg zu gehen.

In Niedersachsen hingegen hat das Gesundheitsministerium am Freitag (29.4.) mitgeteilt, dass die Regeln zur Isolation und Quarantäne im Zusammenhang mit dem Coronavirus bis zum 25. Mai verlängert werden. Sollte kommende Woche eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorliegen, in der die Isolation auf fünf Tage verkürzt werde, würden die Regeln angepasst.

Bisher dauern Isolation und Quarantäne in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ein zunächst vorgesehenes Ende der Isolationspflicht zurückgenommen.

Quelle: dpa

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