Corona-ImpfungUrlaubsplanung und Zweitimpfungen unter einen Hut bringen

Die Planung der Urlaubszeit kann Hausarztpraxen gerade in diesem Jahr vor Herausforderungen stellen. Denn für viele Patienten steht der Termin zur zweiten Impfung gegen das Coronavirus an. Vier Tipps, wie es dennoch mit dem Urlaub klappt.

Tipps, wie Sie stressfrei in den wohlverdienten Urlaub gehen können.

Nach den anstrengenden Monaten in der Pandemie haben sich Hausärzte ihren Sommerurlaub mehr als verdient. Doch vor den Betriebsferien will eine nicht zu unterschätzende Herausforderung bewältigt werden – jedenfalls in Praxen, die komplett schlieβen: das Thema Corona-Impfung.

Nicht nur sorgen sich Patienten, dass sie nun noch länger auf ihren Erstimpfungstermin warten müssen. Auch Patienten, deren Zweitimpfung ansteht, hoffen auf eine fristgerechte Verabreichung der zweiten Dosis.

Wie lässt sich die Zweitimpfung bewerkstelligen, ohne den verdienten Urlaub zu gefährden? Mehrere Möglichkeiten sind denkbar:

1. Impfstoff in der Apotheke lagern lassen

Vorteil: Kein Patient muss auf seine Zweitimpfung beim eigenen Hausarzt verzichten, sondern lediglich eine längere Wartezeit in Kauf nehmen. Da die Zeitfenster für die Zweitimpfung mehrere Wochen umfassen, besteht hier durchaus Spielraum.

Nach der Coronavirus-Impfverordnung ist beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer der von der Ständigen Impfkommission empfohlene Abstand von sechs Wochen zwischen Erst- und Folgeimpfung möglichst auszuschöpfen.

Beim Impfstoff von AstraZeneca ist es laut Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 6. Mai möglich, den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung in Absprache mit dem Patienten innerhalb des nach der Zulassung möglichen Zeitraums zwischen vier und zwölf Wochen individuell festzulegen.

Vorteil: Patienten bleiben in Behandlung ihres vertrauten Hausarztes. Die ohnehin durch die Praxisvertretung beanspruchten Kollegen müssen nicht die Impfkampagne des zu vertretenden Arztes mitstemmen. Auch Erstimpfungen können weiter stattfinden. „Ich sage meinen Patienten: Keine Erstimpfung geht verloren“, sagt ein Hausarzt aus dem Landkreis Aschaffenburg.

Voraussetzung: Die Apotheke muss zur Lagerung des Impfstoffs bereit sein. Die Impfdosen müssen aus dem Urlaub heraus bestellt werden. Das Personal muss unter Umständen bereit sein, einen Vormittag im Urlaub in die Terminvereinbarung mit den Patienten zu investieren. Wegen der unsicheren Anzahl der gelieferten Dosen ist das kaum a priori möglich.

Nachteil: Die Arbeitswoche nach dem Urlaub wird knackig, müssen doch alle Impflinge zusätzlich einbestellt werden. Überstunden sind unvermeidlich. Verlängerte Sprechstunden oder die Aufgabe des freien Mittwochnachmittags müssen bei diesem Modell in Kauf genommen werden.

2. Zweitimpfungs-Termine langfristig planen

Bekommt der Patient direkt bei der Erstimpfung den Termin für die Zweitimpfung, lassen sich Urlaubszeiten in diese Planung einberechnen. Die erlaubten Zeitfenster machen eine solch vorausschauende Planung möglich.

3. Überweisung der Patienten an die Vertreterpraxis

In Abstimmung mit den vertretenden Kollegen können Patienten für die Zweitimpfung an den Vertreter verwiesen werden.

Vorteil: Alle Fristen werden sicher eingehalten.

Voraussetzung: Der Impfstoff muss aus dem Urlaub heraus bei der Apotheke bestellt werden; diese muss die Impfdosen an die Vertreterpraxis liefern.

Alternativ kann der Vertreter die Zahl der Impfstoffdosen bestellen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat. Dazu muss der Vertreter ein gesondertes Formular ausfüllen, auf dem ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufgeführt sind. Auf diesem Rezept gibt der Vertretungsarzt seine eigene Lebenslange Arztnummer an, das Stichwort: „Zweitimpfung“ sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt. Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für seine eigenen Patienten bestellt.

Es ist nicht möglich, Impfungen für eigene und Vertretungspatienten auf einem Rezept zusammenzufassen!

Nachteil: Erscheinen Patienten zur Zweitimpfung nicht, muss sich die Vertreterpraxis spontan um Ersatz kümmern oder der Impfstoff verfällt.

Wichtig zu wissen: Es ist nicht möglich, Patienten für die Zweitimpfung urlaubsbedingt ans Impfzentrum zu verweisen, denn dort stehen weder Termine noch Impfstoff für die Patienten zur Verfügung. Demzufolge müssen Patienten dort abgewiesen werden.

Es ist nicht zulässig, nach dem Urlaub eine erhöhte Anzahl an Dosen zu bestellen.

4. Urlaubstage fürs Impfen opfern

Einige Hausärzte sind zu diesem weitreichenden Schritt bereit, zeigt der Blick in einschlägige Foren. Diese Entscheidung muss aber jeder für sich selbst treffen.

Fazit: Es erfordert – wie so vieles im hausärztlichen Praxisalltag – viel Organisation, damit Zweitimpfungen trotz Urlaub fristgerecht verabreicht werden können.

Und dabei ist eine andere Herausforderung noch gar nicht inbegriffen: abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine – und die zunehmende Diskussion um den Tag der Zweitimpfung. „Wir merken, dass die Patienten jetzt Urlaub buchen und den Termin für die Zweitimpfung schon im Hinterkopf haben. Dieser scheint dann auf einmal nicht mehr ganz so wichtig zu sein“, beobachtet der Hausarzt Dr. Ruben Bernau aus Hamberge. Viele fingen regelrecht an zu verhandeln, ob der Termin nicht eine Woche früher oder später gelegt werden könnte.

„Das Hin-und-Her-Geschiebe der Termine ist eine Wahnsinnsarbeit für das Praxisteam und erinnert ein bisschen an das Stundenplan-Erstellen in der Schule“, sagt Bernau. „Es bedeutet eine zusätzliche Belastung für die MFA.“

Hör-Tipp der Redaktion: Iris Schluckebier gibt Praxisteams Tipps zur Deeskalation der sich zuspitzenden Lage in HörBesuch#13 “Die Stimmung in den Praxen ist für die MFA dramatisch”.

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