Interview zum TSVG“Aus einer sinnvollen darf keine überbordende Kontrolle werden”

Stephan Pilsinger sitzt nicht nur seit 2017 für die CSU im Bundestag, er arbeitet auch regelmäßig als Hausarzt in einer bayerischen Praxis. Er sieht durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) durchaus Vorteile für Hausärzte, aber erklärt auch, warum er ein Ende der Regresse nicht für richtig hält.

Stephan Pilsinger in seiner Hausarztpraxis

?Wie wird sich das TSVG in Ihrer Praxis auswirken?

Pilsinger: Durch meine Teilzeittätigkeit kann ich die Gesetzgebung aus der Praxis heraus begleiten. Das TSVG hat viel Kritik von Ärzten geerntet, ich sehe auch einige positive Aspekte für Hausärzte. Ich habe etwa dafür gestritten, dass Hausärzte einen extrabudgetären Vergütungszuschlag bekommen, wenn sie Patienten einen dringenden Facharzttermin vermitteln. Dafür gibt es künftig zehn Euro, das ist eine deutliche Verbesserung.

Ebenso bei Regressen: Die Prüfungen wurden zeitlich und deren Umfang beschränkt. Sie dürfen jetzt nur noch bis zu zwei Jahre nach dem Honorarbescheid erfolgen und nicht mehr vier Jahre (Der Hausarzt 7/19). Das ist nicht nur psychologisch eine Erleichterung.

Am wichtigsten war es mir aber, die Hausarztverträge zu stärken. Es kann doch nicht sein, dass HZV-Patienten den Kassen Kosten sparen und davon aber nichts bei den Versicherten ankommt. Mit dem HZV-Bonus haben Hausärzte gegenüber Patienten ein weiteres gutes Argument für die HZV: Sie können dann erklären, “Sie werden nicht nur nachweislich besser versorgt und sparen dem System insgesamt Geld, sondern erhalten auch direkt selbst Vorteile, etwa müssen Sie zu Medikamenten nichts mehr zuzahlen oder bekommen einen Bonus ausgezahlt.”

?Regresse schrecken gerade junge Ärzte von einer Niederlassung ab. Warum wurden sie nicht ganz abgeschafft?

Dass sich das viele wünschen, ist klar. Aber es muss auch ein Instrument geben, um Missbrauch vorzubeugen. Wichtig ist aber, dass aus einer sinnvollen keine überbordende Kontrolle wird. Hinzu kommt, dass sehr wenige Regresse überhaupt vollzogen werden. Um die Ängste weiter abzubauen, haben wir mit dem TSVG trotzdem nachgebessert. So wird die Höhe der Nachforderung beschränkt. Auch die zeitliche Begrenzung bringt Vorteile: Ärzte können sich nicht bis in alle Ewigkeit erinnern, warum sie was wie in einer kon- kreten Situation verschrieben haben. Die Neuerungen werden dazu beitragen, dass schwarze Schafe erkannt werden, aber diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten, auch nicht unnötig belästigt werden.

?Kommen wir auf den HZV-Bonus zurück. Der Bonus ist an nachzuweisende Einsparungen gekoppelt. Könnte das den erhofften Effekt ausbremsen?

Die Kassen müssen gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde festlegen, welche Art von Effizienz sie sehen und wie sie das vergüten wollen. Das heißt auch, sie können nicht völlig frei sagen, sie sehen überhaupt keine Effizienz. Der Wettbewerb unter den Kassen wird dafür sorgen, dass sie die Effizienzvorteile der Hausarztverträge wahrnehmen. Denn wenn Versicherte bei einer Kasse den Vorteil einer Zuzahlungsbefreiung haben und bei einer anderen nicht, wird sich die Kasse überlegen, ob sie diesen Wettbewerbsnachteil weiter riskieren will. Außerdem wird die Kreativität der Kassen angeregt: Manche werden sich für Bonuszahlungen entscheiden, andere für entfallende Zuzahlungen auf Medikamente oder andere Leistungen.

?Ein weiterer Kritikpunkt am TSVG ist, dass der Bonus zwar eine Patientensteuerung durch Hausärzte fördert. Parallel konterkarieren dies aber andere Maßnahmen wie der Ausbau der Terminservicestellen. Hätten Sie sich mehr Koordination durch Hausärzte gewünscht?

Das kommt sehr auf die Region an, in manchen finden Patienten tatsächlich schwer einen Hausarzt. Hier können die Terminservicestellen helfen. Ich hätte es aber begrüßt, wenn es bei der bisherigen Regelung geblieben wäre. Grundsätzlich sollten Patienten ärztliche Leistungen gezielter in Anspruch nehmen und hierfür spielen Hausärzte eine zentrale Rolle.

?Was sind Ihre nächsten Ziele in dieser Hinsicht?

Erstmal muss man das TSVG wirken lassen und dann schauen, wo man nachschärfen muss. Ich befürworte, dass mehr Geld ins System fließt – auch für Hausärzte.

Als entscheidend erachte ich die Digitalisierung. Mein Ziel als Hausarzt ist es, dass digitale Anwendungen unsere Arbeit vereinfachen. Digitalisierung kann meiner Meinung nach Hausärzte mit ihrer zentralen Rolle im System stärken. Deswegen sollten wir Hausärzte dabei innerhalb der Ärzteschaft vorangehen. Zwei Beispiele sind das E-Rezept oder die E-Akte. Hier sollten wir schnell vorankommen, um nicht anderen wie Google und Co. das Feld zu überlassen.

?Aber der Anschluss an die Telematik-infrastruktur (TI) läuft schleppend.

Viele Kollegen denken vielleicht, sie können die TI damit hinauszögern. Ich glaube, das dürfen wir nicht vernachlässigen. Gesundheitsminister Spahn hat deutlich gemacht, dass ihm die Digitalisierung sehr wichtig ist. Hier wird er sicher nicht locker lassen.

?Wo sehen Sie konkret die Vorteile, zum Beispiel eines E-Rezepts?

Ich habe viele Patienten mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, aber trotzdem aktiv im Leben stehen – also auch mal auf Dienstreise sind. Folgerezepte könnte ich nach einem Telefonat einfach ausstellen und die Patienten können sich ihr Medikament mit dem E-Rezept in jeder deutschen Apotheke abholen. Die Menschen werden immer mobiler, da ist das Fax nicht mehr zeitgemäß.

?Zurück zum TSVG. Viele Ärzte waren von der Erweiterung der Sprechstundenzeiten nicht begeistert. Wie sieht das in Ihrer Praxis aus?

Wir erwarten keine negativen Auswirkungen. Davon unabhängig finde ich es nicht unangebracht, von einem Arzt mit Kassenzulassung zu fordern, dass er 25 Stunden die Woche für diese Versicherten arbeitet. Die meisten erfüllen dies sowieso und müssen daher keine negativen Folgen fürchten.

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