Ständige ImpfkommissionEmpfehlungen zu Covid-Auffrischimpfungen aktualisiert

Wer sollte zum Schutz vor Covid-19 eine 4. Dosis erhalten? Die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission hierzu gelten seit dem 7. Oktober. Wir haben Sie noch einmal zusammengefasst.

Zur Grundimmunisierung empfiehlt die STIKO jetzt auch den Totimpfstoff des Herstellers Valneva.

In ihrer aktualisierten, seit 7. Oktober geltenden Empfehlung zur Corona-Impfung (Epid Bull 40/2022) gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) einen Überblick über empfohlene Auffrischimpfungen:

  • Eine erste Auffrischimpfung (3. Impfung) wird allen Personen ab zwölf Jahren grundsätzlich empfohlen, vorzugsweise mit einem angepassten mRNA-Impfstoff und in der Regel sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Dabei können die beiden neuen Impfstoffe von Biontech/Pfizer verimpft werden (“Comirnaty Original/Omicron BA.1” oder “Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5”). Ab 30 Jahren kann auch die angepasste Vakzine von Moderna verimpft werden (“Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1”).
  • Eine zweite Auffrischimpfung (4. Impfung) mit einer angepassten Vakzine wird sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) empfohlen für: 1. Personen über 60 Jahren, 2. Personen ab zwölf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung (insbesondere Immundefizienz), 3. medizinisches Fachpersonal, 4. Pflegeheimbewohner, 4. Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Eine dritte Auffrischimpfung (5. Impfung) kann nach ärztlichem Ermessen bei besonders gefährdeten Personen sinnvoll sein. Auch hier gilt der Mindestabstand von sechs Monaten.

Alternativ zu den bereits empfohlenen Vakzinen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung jetzt auch den Totimpfstoff des Herstellers Valneva für Personen über 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen; nicht jedoch während Schwangerschaft und Stillzeit.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.