SonderveröffentlichungDigitale Gesundheitsanwendungen im Praxisalltag

Langanhaltende chronische Schmerzen sind ein komplexes Krankheitsbild, das durch somatische und psychische Faktoren bedingt sein kann. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können als nichtmedikamentöse Lösungen helfen, Patient:innen gezielt bei der Verbesserung ihres Gesundheitszustands zu unterstützen.

Digitale Gesundheitsanwendungen bei chronischen Schmerzen

Neben der aktuellen, leitlinienbasierten Therapie steht mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) seit 2019 eine weitere Therapieoption zur Verfügung, die bei Schmerzpatientinnen und -patienten in bestimmten therapeutischen Kontexten hilfreich sein kann. DiGA sind in der Regel Apps oder Online-Tools, die als Medizinprodukte der Klasse I oder IIa zertifiziert sind. Zugelassen werden sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) [1]. Alle zugelassenen Anwendungen sind dort in einer Liste aufgeführt [2]. Stand 10. November 2022 enthält das DiGA-Verzeichnis 38 digitale Gesundheitsanwendungen. Sobald eine Anwendung zugelassen ist oder eine vorläufige Zulassung erhalten hat, kann diese von einem Arzt/Ärztin verschrieben werden.

Im Bereich chronischer Schmerzen öffnen sich nicht zuletzt bei psychiatrischen Komorbiditäten Einsatzoptionen für DiGA im Versorgungsalltag. Vor allem die Niedrigschwelligkeit der Anwendungen und die Möglichkeit, „Stepped-Care“-Ansätze zu realisieren, machen den Einsatz von DiGA in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei der Wartezeitüberbrückung für Vor-Ort-Psychotherapien, interessant.

 

Digitale Gesundheitsanwendungen im Praxisalltag – aber wie?

Bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) handelt es sich in der Regel um Apps oder andere Online-Tools, die als Medizinprodukte der Klasse I oder IIa registriert sind. Alle dauerhaft und temporär zugelassenen DiGA sind im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet [2]. Die Verordnung der Anwendungen ist für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren möglich, genau wie Medikamente können sie auf Muster 16 ­verordnet werden und sind erstattungsfähig. Jede DiGA hat eine Pharmazentralnummer (PZN). ICD-Code und Verordnungsdauer entfallen, da beide in der PZN enthalten sind. Um eine Verordnung in Zukunft direkt aus dem Praxissystem durchzuführen, wird die DiGA-PZN in die Praxis-IT integriert. Für die Verordnung einer dauerhaft gelisteten DiGA rechnen Praxen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 ab (18 Punkte/2 Euro). Es kann auch abgerechnet werden, wenn die Verordnung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgt. Die GOP 01470 ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet [3]. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Erstverordnung von DiGA nicht mehr gesondert berechnungsfähig, sondern wird als Inhalt der Versicherten- und Grundpauschalen bzw. sonstigen ärztlichen und psychotherapeutischen Gebührenordnungspositionen vergütet [4].

 

Sinnvoller Einsatz von DiGA bei chronischen Schmerzen

17% der Deutschen leiden an chronischen Schmerzen [5] und sind häufig bei ihren Hausärztinnen/Hausärzten in Behandlung. In der Regel warten sie monatelang auf einen geeigneten Therapieplatz. Hier kann die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eine sinnvolle Option sein, um beispielweise die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu überbrücken. Die Anwendungen können ebenfalls dabei helfen, den Gesundheitszustand sowie die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. DiGA sind Medizinprodukte der Klasse I und IIa und werden im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet [1,6]. Bei diesen Anwendungen handelt es sich oft um Apps oder Online-Tools, die hohe Datenschutz- und Qualitätskriterien erfüllen. So unterstützen DiGA nicht nur Patienten, sondern bieten auch Ärzten eine Alternative zur Standardtherapie. Sie können schnell und flexibel als Wartezeitüberbrückung, therapiebegleitend oder nach einer Psychotherapie eingesetzt werden und sind bis Ende 2022 als extrabudgetäre Leistung über die GOP 01470 abrechenbar. Ab 2023 ist die Erstverordnung von DiGA nicht mehr gesondert berechnungsfähig [4]

 

Literatur

  1. Techniker Krankenkasse. DiGA-Report 2022. https://www.tk.de/resource/blob/2125136/dd3d3dbafcfaef0984dcf8576b1d7713/tk-diga-report-2022-data.pdf; letzter Zugriff: 06.12.22
  2. BfArM. DiGA-Verzeichnis. https://diga.bfarm.de/de; letzter Zugriff: 06.12.22
  3. KBV Praxisnachrichten 25.3.22; https://www.kbv.de/html/1150_51239.php; letzter Zugriff: 06.12.22
  4. KVB Praxis; https://www.kvb.de/praxis/it-in-der-praxis/digitale-gesundheitsanwendungen/; letzter Zugriff: 06.12.22
  5. Karst M, Anästh Intensivmed 2014,55:190–197
  6. Das DiGA Verzeichnis: www.diga-verzeichnis.de/

 

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.