Serie "Theorie versus Praxis"Fehlerquelle bei Riva-Rocci
Eine unpassende Manschette kann die gemessenen Blutdruckwerte verfälschen. Wie lässt sich dieser Fehler vermeiden?
Eine unpassende Manschette kann die gemessenen Blutdruckwerte verfälschen. Wie lässt sich dieser Fehler vermeiden?
Im Januar hat Österreich das Fax für Gesundheitseinrichtungen untersagt, woraufhin die Versorgung fast kollabierte. Zum 1. Juli müssen sich deutsche Pflegeheime und -dienste an die Telematikinfrastruktur anschließen. Droht uns auch das Chaos? Die Rauchenden Köpfe sagen: Nein, wenn man KIM etabliert – und haben zur leichteren Vernetzung ein Muster-Schreiben entwickelt.
Die elektronischen Patientenakten (ePA) für die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind zum Großteil angelegt - doch genutzt werden sie bisher nur von einem Bruchteil. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt vor einem Scheitern: Die Nutzerzahlen seien ernüchternd, die Handhabung nicht alltagstauglich und die Kassen in der Pflicht, strukturiert zu informieren.
Weil zum Jahreswechsel die TI auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt wird, müssen verschiedene TI-Komponenten überprüft werden, ob ein Tausch nötig ist. Die Gematik stellt nun erste Informationen bereit. Doch ein klarer Ablaufplan fehlt, kritisiert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband.
Die aktuelle S3-Leitlinie zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern ab dem 50. Lebensjahr des Dachverbands Osteologie (DVO) ist 420 Seiten lang. Hier finden Sie die Empfehlungen übersichtlich dargestellt.
Die europäische Arzneimittelbehörde hat ihre Überprüfung des Chikungunya-Impfstoffes Ixchiq® beendet und die vorübergehende Einschränkung für Personen ab 65 Jahren aufgehoben. Bestehen bleibt die strenge Indikation.
Aufgrund der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren empfiehlt die STIKO die jährliche Influenzaimpfungen jetzt auch für Menschen, die beruflich oder privat bedingt ein höheres Infektionsrisiko mit tierpathogenen Influenzaviren haben. Anpassungen gibt es zudem bei der Mpox-Impfung und -Prophylaxe.
Die Aufwendungen in Arztpraxen erhöhten sich 2023 um 5,8 Prozent. Dem steht ein einprozentiges Einnahmeplus gegenüber. Der Reinertrag ist um 6,3 Prozent gefallen. Das teilt das Statistische Bundesamt am Donnerstag (24.7.) mit.
Die freiwillige Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist jetzt schon möglich, später soll es für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend werden. Aus abrechnungstechnischer Sicht ist es sinnvoll, jetzt mit dem Befüllen zu beginnen.
Erneut ändern sich die Regeln für Videosprechstunden: Rückwirkend seit 1. April dürfen Praxen die Hälfte aller Patientinnen und Patienten auf diese Art behandeln. Dabei werden nun also auch unbekannte Personen eingeschlossen, hat der Bewertungsausschuss entschieden.
Im Jahr 2023 hat der Staat knapp 75,7 Milliarden Euro bei den Gesundheitsausgaben zugesteuert. Das sind rund 34 Milliarden weniger als 2022, teilt das Statistische Bundesamt am Donnerstag (24.7.) mit.
Bedeutet das von der Bundesregierung geplante verpflichtende Primärarztsystem für Hausärztinnen und Hausärzte zusätzliche Belastung – oder kann es womöglich echte Entlastung schaffen? Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat mit einer aktuellen Analyse eine heiße Debatte entfacht. Zeit, die kursierenden Zahlen genauer zu betrachten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ordnet Wundauflagen mit Sucrose Octasulfat als sonstiges Produkt zur Wundbehandlung ein. Die Erstattung durch die gesetzlichen Kassen wird damit eingeschränkt, aber nicht in jedem Fall.
Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen von 9 bis 14 Jahren, versäumte Impfungen sollen bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Doch HPV-Infektionen kennen keine Altersbegrenzung. Krebsprävention fängt früh an… und hört bei Erwachsenen nicht auf. Wichtig: Viele gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen die HPV-Impfung auch noch für erwachsene Frauen und Männer bis 26 Jahre.
Expertenbeitrag von Prof. Dr. med. Markus Stücker. Die medizinische Kompressionstherapie (MKT) ist die leitliniengerechte, konservative Basistherapie des Ulcus cruris venosum (UCV). Sie fördert eine schnellere Wundheilung und ist nach Abheilung der entscheidende Aspekt der UCV-Rezidivprophylaxe [1]. Aktuelle GKV-Routinedaten zeigen jedoch eine deutliche Unterversorgung mit MKT bei Patientinnen und Patienten mit UCV [2].
Eine aktuelle randomisierte, kontrollierte klinische Studie (Varikose-Studie) bestätigte die Wirksamkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe (MKS) der Kompressionsklasse I (KKL I) bei Patientinnen und Patienten mit unkomplizierter Varikose und untermauert damit den leitliniengerechten Einsatz von MKS als Basistherapie bei Venenleiden [1-3].
Für Hausärztinnen und Hausärzte, Praxismitarbeitende und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Hausärztinnen- und Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.