Für die telefonische Beratung von Patienten und Angehörigen gibt es auch außerhalb von Corona-Zeiten einige Abrechnungsoptionen. Besonders eine GOÄ-Ziffer gerät aber gerne in Vergessenheit.
Anamnese: Frau I., 78 Jahre, ruft ihren Hausarzt an und bittet wegen eines hochfieberhaften Infekts um einen Hausbesuch. Dieser kommt noch am selben Tag gegen 19 Uhr. Seit vier Tagen nehmen Husten und Luftnot zu; Temperatur am Vormittag: 38,9 °C. Frau I. lebt allein, zweimal pro Woche kommt ihre Tochter zu Besuch. Vorgeschichte: COPD seit dem 60. Lebensjahr mit ca. 1 Exazerbation pro Jahr; KHK (Z.n. RIVA-Stent 10/2013), arterielle Hypertonie, Osteoporose sowie Neigung zu depressiven Reaktionen. Medikation: ASS, AT1-Blocker, inhalative Kombi aus langwirksamem Anticholinergikum und Beta-2-Mimetikum, Biphosphonat seit sechs Monaten.
Befund: 78-Jährige in etwas reduziertem AZ, Temperatur aktuell 39,2 °C, kurzatmig, keine Zyanose. HF 96/Min, Blutdruck 140/80 mmHg. Cor klinisch oB; Pulmo: hypersonorer Klopfschall, diffuses Brummen und Giemen, keine feuchten RG. Peakflow-Messung: 300 l/min. bei altersentsprechendem Normwert von minimal 350 l/min.
Beurteilung: Der Hausarzt geht von einer akuten COPD-Exazerbation aus (ICD: J44.1).
Therapie und weiteres Prozedere: Der Hausarzt bespricht mit Frau I. das Vorgehen. Er erhöht die inhalative Therapie und ergänzt ein inhalierbares Steroid. Hinzu kommen Kochsalzinhalationen und bei Bedarf eine Fiebersenkung mit Paracetamol. Im Telefonat mit der Tochter erfährt er, dass diese täglich nach der Mutter sehen will. Er empfiehlt ihr täglich Peakflow und Temperatur zu kontrollieren und ihn aktuell telefonisch zu informieren. Außerdem soll sie darauf achten, dass ihre Mutter genug trinkt. Beim nächsten Hausbesuch nach vier Tagen ist Frau I. fieberfrei, die Luftnot wird weniger und der Husten besser. Nach drei Wochen liegt der Peakflow bei im Schnitt 340 l/min. Das inhalierbare Steroid wird langsam ausgeschlichen, die LAMA/LABA-Dosis kann stufenweise auf die Menge vor dem Infekt reduziert werden.
Zur Versichertenpauschale 03000 setzt die KV automatisch die 03040, 03060, 03061 und 32001 zu. Die beiden Hausbesuche werden mit der 01410 EBM abgerechnet. Die Pauschale enthält die Untersuchung und die telefonischen Folgekontakte mit der Tochter. Bei den Hausbesuchen kann zusätzlich die Chronikerpauschale I (03220) und II (03221) berechnet werden. Für das Gespräch mit der Patientin sowie der Tochter (insgesamt 22 Minuten) ist zweimal die 03230 EBM möglich.
In der GOÄ fallen für die Hausbesuche jeweils die Nr. 50 sowie die Nr. 7 für die Untersuchung an, zusätzlich ein Wegegeld nach Paragraf 8 GOÄ. Der Peakflow-Test kann mit der Nr. 608 abgerechnet werden. Für ein längeres Gespräch mit der Patientin kann die Nr. 50 mit einem höheren Faktor berechnet werden. Die Unterweisung der Tochter kann auch bei telefonischer Erbringung mit der Nr. 4 in Rechnung gestellt werden. Die von der Tochter ausgehende telefonische Beratung mit dem Hausarzt kann dieser jeweils mit der Nr. 1 berechnen.
Bei den Hausarztverträgen in Thüringen sind die Hausbesuche beim Vertrag mit der IKKclassic und mit den durch GWQ vertretenen BKKen mit der jeweils vertragstypischen Quartalspauschale abgegolten. Bei TK und dem Vertrag mit den durch spectrumK vertretenen BKKen kommt es zur Einzelleistung der 01410 EBM mit 30 Euro.
Während in der Corona-Pandemie die Abrechnungsvorgaben vor allem für telefonische Kontakte im EBM zuletzt fortlaufend und mitunter überhastet geändert wurden, wird oft vergessen, dass auch in der GOÄ Abrechnungsmöglichkeiten für Beratungen ohne persönlichen Kontakt bestehen, die sich zu Corona-Zeiten nicht ändern. An vorderster Stelle ist hier die Nr. 1 (80 Punkte) zu nennen, bei der diese Möglichkeit bereits im Legendentext erwähnt ist. Dasselbe gilt für die eingehende Beratung nach Nr. 3 (150 Punkte). Aber auch die Nr. 4 (220 Punkte) ist bei telefonischer Erbringung möglich, und zwar sowohl die Erhebung einer Fremdanamnese als auch die Unterweisung von Bezugspersonen.
Nicht in Vergessenheit geraten sollte auch die Nr. 2 (30 Punkte), die sicher häufiger auftritt als in Nicht-Pandemiezeiten, aber dadurch unter Umständen auch eher mal vergessen wird. Drei vergessene “2er” machen im Jahr einen Honorarverlust von über 2.200 Euro.
Nicht zuletzt sind die Nrn. 806 (250 Punkte) und 812 (550 Punkte) im Einzelfall telefonisch abrechenbar.
www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html
www.kbv.de/media/sp/UV_GOAE_01.01.2019.pdf
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, Version 4.24, Stand Juli 2019
Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2020
www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006
www.hausaerzteverband.de/cms/Hausarztvertraege.988.0.html (letzter Aufruf 10.4.20)
www.buedingen-med.de/blog/2017/11/28/goae-psychiatrischer-facharztstatus/
Den Originalbeitrag finden Sie auf www.hausarzt.digital.
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