KBV-VVStaatskommissar – jetzt spricht Gröhe

Die Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wähnt sich sicher: Es gebe keinen Grund mehr, die Körperschaft einem Staatskommissar zu unterstellen.

Der Staatskommissar ist nicht nötig. Diese Auffassung vertritt zumindest die KBV-Spitze, wie sie am Montagabend auf einer Pressekonferenz nach der geschlossenen Vertreterversammlung mitteilte. Man habe die nötigen Beschlüsse mit großer Mehrheit getroffen. „Aus meiner Sicht besteht jetzt aktuell für das BMG kein Handlungsbedarf“, sagte KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. Konkret geht es um vier Anträge:

1. Ruhestandsbezüge Dr. Köhler. Hier sollen rechtswidrige Zahlungen zurückgefordert werden.

2. Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dr. Köhler in Zusammenhang mit Ruhestandszahlungen an eine ehemalige Mitarbeiterin.

3. Arbeitsgerichtliches Verfahren

4. Konzept zur Abwicklung der APO KG. Hier seien damals nötige rechtliche Schritte bei der Genehmigung der Beteiligung nicht eingehalten worden, erläuterte Gassen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die KV kürzlich aufgefordert, die rechtwidrige Beteiligung an der APO KG aufzulösen. Der heute von der VV beschlossene Maßnahmenplan setze auf den Beschlüssen der VV aus dem März auf, so Gassen. „Wir haben ein wirtschaftlich und rechtlich tragfähiges Konzept erarbeitet, wie die notwendigen Genehmigungen durch die Aufsicht erteilt werden können.“ Teil der Abwicklung sind auch Veräußerungen von Immobilien. Insgesamt sollen die Maßnahmen in einem „überschaubaren Zeitrahmen“ erfolgen.

Die Entscheidungen wären auch nicht anders gefallen, wenn es das Schreiben vom BMG nicht gegeben hätte, ergänzte Gassen. Denn dies sei in langen Diskussionen eh schon ausformuliert gewesen. Die „monatelange intensive Bearbeitung“ habe jetzt planmäßig heute ihren Abschluss gefunden. Die KBV habe sich schon vor längerem den Stichtag 23. Mai selbst gesetzt. „Was wir regeln können als KBV, haben wir geregelt“, sagte Gassen. Alles Weitere sei jetzt Sache der Gerichte und der Aufsicht.

Weidhaas schließt Rücktritt nicht aus

Auf die Frage, ob er damals an den Verträgen für Köhler beteiligt gewesen sei, antwortete Weidhaas, dass er nach wie vor der Vorsitzende des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten sei: „Und damit bin ich Mitglied des Gremiums, das das berät. Aber mehr sage ich dazu nicht.“ Einen Rücktritt schloss er nicht aus: Auf Basis der Informationen, die dem Ausschuss vorlagen, habe dieser damals in Sachen Köhler „völlig korrekt“ gehandelt, so Weidhaas. Sollte das Gericht anders entscheiden, würde er für sich die nötigen Konsequenzen ziehen, sagte der VV-Vorsitzende.

Viel mehr ließen KBV-Chef Gassen und Weidhaas aber nicht durchblicken. „Inhaltlich werden wir keine Stellungnahme abgeben, weil es sich um laufende Gerichtsverfahren handelt“, fügte Gassen als Begründung an.

Zum Hintergrund: Im Vorfeld der KBV-Vertreterversammlung hatte das BMG in einem Brief an die KBV damit gedroht, dass es einen Staatskommissar einsetzen werde, wenn die Delegierten nicht die nötigen Beschlüsse fassen. Der Kommissar würde die Stelle von Vorstand und VV einnehmen.

In der VV am Vormittag hatte Gassen zugestanden: Es wurden Fehler in der KBV gemacht, dies dürfe aber nicht mehr passieren.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.