Rund 60 Prozent der angestellten Ärzte können sich vorstellen, später in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis tätig zu sein. So lautet das Ergebnis einer Umfrage unter angestellten Ärzten im Saarland, wie KBV-Vize Regina Feldmann heute bei der KBV-Vertreterversammlung im Vorfeld des Deutschen Ärztetages in Hamburg berichtet.
Diesen Trend und weiteren Bedürfnissen des Ärztenachwuchses wie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf will der Deutsche Hausärzteverband mit seinem Konzept der Hausarztzentren entgegenkommen. Die Grundidee: Junge Hausärzte sollen möglichst flexibel mit geringem bürokratischen Aufwand arbeiten können und so an die ambulante Tätigkeit herangeführt werden. Zudem trägt dies dem Trend Rechnung, dass junge Ärzte gerne im Team arbeiten wollen.
“Das eröffnet angehenden Hausärzten die Chance, als angestellte Ärzte in den Beruf einzusteigen, und ältere Hausärzte können ihre Erfahrungen weitergeben und den Beruf langsam ausklingen lassen”, fasst Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbandes, die Vorteile der Hausarztzentren zusammen. Details verrät er im Exklusiv-Interview mit “Der Hausarzt”. Die Hausarztzentren sollen dabei nicht in Konkurrenz zu Praxen vor Ort stehen. Eine erste Testphase soll im Sommer beginnen.
Förderung ambulante Weiterbildung
Gute Nachricht für junge Ärzte: Die Fördervereinbarung für die ambulante Weiterbildung steht. Das hat KBV-Vize Regina Feldmann heute bei der KBV-Vertreterversammlung in Hamburg berichtet. Demnach haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass Ärzte in Weiterbildung künftig 4.800 Euro pro Monat erhalten sollen. In unterversorgten Regionen sollen weitere 500 Euro dazu kommen, in von Unterversorgung bedrohten Gebieten 250 Euro.
Die Regelung tritt ab 1. Juli in Kraft. Mit den Mitteln sollen 7.500 Stellen zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin unterstützt werden und 1.000 Stellen in anderen fachärztlichen Bereichen. An der Fördersystematik hat sich nichts verändert, machte Feldmann deutlich. Das heißt die insgesamt 8.500 Stellen sind keine Vollzeitäquivalente. Die regionalen KVen könnten daher entscheiden, ob sie auch zwei Teilzeitstellen wie eine Vollzeitstelle bewerten, so Feldmann.
Bis 1. Oktober können regionale KVen und Kassen nun festlegen, welche Facharztgruppen in ihrer Region gefördert werden sollen. Können sie sich bis dahin nicht einigen, gelten die im Gesetz genannten Facharztgruppen: Kinder- und Jugendärzte, Gynäkologen sowie Augenärzte.