Forum PolitikTK zahlt in Hessen für schnelle Überweisung

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) hat auf Grundlage von Paragraf 73a SGB V einen „Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung“ mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen. Er beinhaltet eine Vergütung für Überweisungen innerhalb vorgegebener Zeiten für überweisende Hausärzte und überweisungsnehmende Fachärzte oder Psychotherapeuten.

Bei einer Übernahme des Patienten am folgenden Werktag erhält der Hausarzt acht Euro, bei einer Übernahme innerhalb von sieben Tagen fünf Euro. Überweisungen an Psychotherapeuten werden mit sieben Euro vergütet, wenn der Hausarzt über die Qualifikation „psychosomatische Grundversorgung“ verfügt und die Übernahme des Patienten innerhalb von sieben oder 21 Tagen erfolgt.

Auch Fachärzte können alle genannten Pauschalen abrechnen. Außerdem liegen die Pauschalen für die Überweisungsnehmer mit zehn oder sechs Euro bei allgemeinen medizinischen Anlässen und mit 13 bis 18 Euro bei psychotherapeutischen Anlässen deutlich höher.

Kommentar

Ziel dieser Module soll es laut KV Hessen sein, einerseits die Arbeitsunfähigkeitszeiten zu senken, die aufgrund von Wartezeiten im Laufe einer Behandlung entstehen. Andererseits sollen so die Behandlungsmöglichkeiten für beratungs- und betreuungsintensive Patienten im ambulanten Sektor ausgeschöpft werden. Eine gesonderte Einschreibung des Arztes oder der Patienten wie bei Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) erfolgt nicht.

Neben den im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genannten Gebührenordnungspositionen werden ergänzend Zusatzvergütungen berechnet, die auch nicht unter die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) fallen. Da die TK bundesweit agiert, ist davon auszugehen, dass es identische Verträge bald auch in anderen KVen geben wird.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.