Forum PolitikRegelflut bei NäPA-Leistungen

Seit 1. Juli 2016 gibt es neue EBM-Leistungen, wenn eine MFA den Patienten zur Leistungserbringung aufsucht. Die neuen Nrn. 38100 und 38105 EBM ersetzen dabei in identischer Form die bisherigen Nrn. 40240 und 40260 EBM (Hausbesuche und Mitbesuche weiterer Patienten durch eine MFA). Neu ist nur die Bewertung: Während die Nrn. 40240/40260 EBM mit 5,10/2,60 Euro vergütet wurden, erhält der Praxisinhaber jetzt 7,93/4,07 Euro.

An den in solchen Fällen per Delegation zusätzlich durch die MFA erbringbaren Leistungen ändert sich nichts. Delegierbar sind etwa Verbände, intramuskuläre Injektionen oder Laborleistungen wie Blutzuckermessungen. Die Besonderheit der Neuerung besteht allerdings darin, dass es nun Zuschläge nach den Nrn. 38200 und 38205 EBM gibt. Sie können den Nrn. 38100 und 38105 EBM zugesetzt werden, wenn eine MFA mit der Qualifikation einer nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA) im Sinne der Nrn. 03062 und 03063 EBM eingesetzt wird.

Kommentar

Angesichts der „Regelungsflut“ drängt sich die Frage auf: Was unterscheidet eine MFA mit NäPA-Qualifikation, deren Besuch nach Nrn. 38100 plus 38200 EBM bzw. bei Mitbesuchen nach den 38105 plus 38205 EBM berechnet werden kann, von den Besuchen der NäPA, die nach den Nrn. 03062/03064 oder 03065 EBM berechnungsfähig sind?

Die Antwort hat viel mit dem Chaos zu tun, das seit geraumer Zeit bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) herrscht. Zunächst hatte man die Nä-PA geschaffen, um hausärztliche Praxen zu entlasten. Die Nrn. 03062 und 03063 EBM können nur im hausärztlichen Bereich berechnet werden. Sie setzen aber nach einem sehr komplizierten Berechnungsmodus Mindestfallzahlen in den Praxen voraus. Die KBV hat erkannt, dass diese Regelungen in vielen Praxen kontraproduktiv sind.

Um die Zahl der Praxen zu steigern, die Praxisangestellte bei Hausbesuchen einsetzen können, hat sie nun die neuen Leistungen geschaffen. Dort gibt es nämlich keine Mindestfallzahlen als Leistungsvoraussetzung mehr. Außerdem wurde die Bewertung der NäPA-Leistungen ab 2017 erhöht, um auch einen betriebswirtschaftlichen Anreiz zu liefern (s. Tab.).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.