Hausbesuche nach den Nummern 01410, 01413 und 01415 EBM müssen als förderungswürdige Leistungen vorab und damit außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet werden. Das hat der Bewertungsausschuss bereits im Januar 2011 mit Wirkung zum 1. April 2011 beschlossen. Damals hat er entschieden, dass diese Besuche einen „besonderen Versorgungsauftrag“ darstellen können. Der Beschluss sollte die Patientenversorgung in Alten- und Pflegeheimen auf eine bessere finanzielle Grundlage stellen und damit dem dort besonders spürbaren Hausärztemangel entgegenwirken.
Kommentar
So wie es aussieht, haben Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung bei diesem Förderbeschluss aber vergessen, dass es in der ambulanten Versorgung einen Player gibt, der sich um solche Versorgungsprobleme und den Versuch, diese zu beseitigen, nicht kümmert. Gemeint sind die Prüfstellen, die zwar mit Vertretern der regio-nalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Kassen besetzt sind, aber losgelöst von der ärztlichen Selbstverwaltung und unter Vorsitz eines unabhängigen Vorsitzenden agieren. Sie entscheiden in der Regel ausschließlich und stereotyp nach den Grundsätzen des Paragrafen 106 SGB V (Wirtschaftlichkeitsprüfung) und kürzen auch solche Besuchsleistungen.
Grundlage derartiger Kürzungen sind statistische Vergleichswerte aus der jeweiligen Fachgruppe (wie berichtet). Das heißt wenn ein Hausarzt viele Heimbesuche macht, weil er ein oder mehrere Alten- und Pflegeheime betreut, wird er trotzdem mit den Haus ärzten verglichen, die eine solche Betreuung nicht oder nur geringfügig mit ihrem Leistungsspektrum abdecken. Dabei wird nicht nur der Förderungswille durch den Gesetzgeber und den Bewertungsausschuss ignoriert, sondern auch die bei solchen Versorgerpraxen zugrunde liegende Praxisbesonderheit.
In dieser Form drangsalierte Hausärzte haben nur zwei Möglichkeiten, sich zu wehren:
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Entweder sie reduzieren die Heimbesuche auf ein von der Prüfstelle gefordertes Durchschnittsmaß und gefährden damit die Gesundheit ihrer Patienten
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oder sie ziehen die Regressforderung bis in die letzte Sozialgerichtsinstanz durch.
Im letztgenannten Fall werden ihre Arbeits- und Nervenkraft über einen sehr langen Zeitraum unnötig beansprucht und vom Versorgungsauftrag abgelenkt. Dem wohl kaum noch zu verhindernden künftigen Hausärztemangel ist dieses Verhalten der Prüfstellen sicherlich nicht zuträglich.