Forum PolitikNotfälle: Erst- und weitere Kontakte unterscheiden!

Bei der Honorierung von Konsultationen im organisierten Not(-fall)dienst wird seit 1. April definitiv unterschieden zwischen dem ersten und weiteren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten nach Nr. 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM in Abhängigkeit von der Uhrzeit (z.B. auch telefonischen Kontakten). Während der Erstkontakt in Abhängigkeit von Wochentag und Uhrzeit nach den Nrn. 01210 EBM („Tagpauschale“) oder 01212 EBM („Nachtpauschale“) berechnet wird, stehen für die Abrechnung der weiteren persönlichen oder anderen Arzt-Patienten-Kontakte im organisierten Notdienst für den gleichen Behandlungsfall unverändert die Gebührenordnungsposition 01214, 01216 oder 01218 zur Verfügung, die schon vorher den Zeitpunkt der Inanspruchnahme berücksichtigt haben.

Die Notfallpauschale nach Nr. 01210 EBM ist dementsprechend nur bei Inanspruchnahme zwischen 7 und 19 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12.) berechnungsfähig. Die zweite Notfallpauschale nach Nr. 01212 EBM kann für die Inanspruchnahme zwischen 19 und 7 Uhr des Folgetages sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12. angesetzt werden. Bei der Berechnung der Gebührenordnungspositionen 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218 muss die Uhrzeit der Inanspruchnahme angegeben werden. Die bisherigen Zusatzpauschalen für die Vergütung der Besuchsbereitschaft nach den Nrn. 01211, 01215, 01217 und 01219 sind nicht mehr gültig.

Beratungs-, Gesprächs- und Erörterungsleistungen sowie die nach Anhang 1 des EBM in den Grundpauschalen enthaltenen Leistungen können neben diesen Notfallleistungen nicht abgerechnet werden. Alle anderen EBM-Leistungen sind hingegen berechnungsfähig, wenn dies durch die Beschaffenheit der Erkrankung erforderlich ist.

Kommentar

Wird während des organisierten Bereitschaftsdienstes ein Hausbesuch zur Versorgung des Patienten erforderlich, kommt ausschließlich die Nr. 01418 EBM zusätzlich zur regionalen Kilometerpauschale zum Ansatz. Bei der Erstinanspruchnahme kann diese Besuchsleistung je nach Uhrzeit mit den Nrn. 01210 oder 01212 EBM kombiniert werden. Wird der gleiche Arzt innerhalb eines Bereitschaftsdienstes erneut in Anspruch genommen, können neben der Besuchsleistung die Nrn. 01214, 01216 oder 01218 EBM berechnet werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.