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KrebsfrüherkennungiFOBT: Leistungsinhalt ändert sich

Ab 19. April 2019 gilt die neue Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL). Ähnlich wie beim Mammographiescreening werden ab Juli 2019 esetzlich versicherte Männer ab dem 50. Lebensjahr und Frauen ab dem 55. Lebensjahr zu Maßnahmen der Darmkrebsvorsorge von einer zentralen Stelle schriftlich eingeladen. Die Leistung der 01737 EBM (iFOBT) wird dafür an den Teil II. Paragraf 6 der oKFE-RL angepasst.

Demnach müssen Vertragsärzte, wenn sie Krebsfrüherkennungs- oder Gesundheitsuntersuchungen anbieten, das Stuhlentnahmesystem für den iFOBT ausgeben und verständlich darüber informieren, dass Patienten die Probe möglichst am Tag nach der Abnahme der Stuhlprobe an die Praxis zurückgeben. Nach der Rückgabe müssen Vertragsärzte unverzüglich, spätestens am darauffolgenden Werktag, die Untersuchung in einem berechtigten Labor veranlassen. Dieses muss das Ergebnis der Stuhlprobe dem einsendenden Arzt umgehend mitteilen.

Wichtig: Ist der iFOBT positiv, sollen Versicherte umgehend über das Ergebnis informiert werden und darüber, dass ein positiver iFOBT durch eine Koloskopie abgeklärt werden sollte. Um Sorgen vorzubeugen, ist es ratsam, hier auch auf die hohe Zahl falsch positiver Befunde einzugehen. Negative Ergebnisse hingegen muss man nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten mitteilen.

Ihre Leistung können Hausärzte weiter nach 01737 EBM abrechnen.

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