Forum PolitikHausärzte in KBV und KVen politisch gleichstellen!

Nach Paragraf 79 Abs. 3a SGB V neu dürfen künftig in der Vertreterversammlung der KBV über die Belange, die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Hausärzte, über die Belange, die ausschließlich die fachärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen. Bei gemeinsamen Abstimmungen müssen die Stimmen so gewichtet werden, dass eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und Vertretern der Fachärzte entsteht. Die KBV wird dabei vom Gesetzgeber aufgefordert, weiteres zur Abgrenzung der Abstimmungsgegenstände und zur Stimmengewichtung in der Satzung bis zum vierten auf die Verkündung des GKV-VSG folgenden Kalendermonats zu regeln. Ein entsprechender Satzungsbeschluss muss dabei mit der (ungewichteten) Mehrheit von 2/3 der Stimmen der Mitglieder der Vertreterversammlung gefasst werden.

Kommentar

Die gesetzliche Zeitvorgabe ist bereits überschritten. Die KBV-Vertreterversammlung hat es in zwei Sitzungen nicht geschafft, eine Satzungsänderung, die den Auflagen des Gesetzes Rechnung trägt, zustande zu bringen. Das Bundesgesundheitsministerium hat daraufhin im Rahmen einer Ersatzvornahme eine Regelung vorgegeben, die insbesondere die Stimmengewichtung zum Gegenstand hat, mit der bei Abstimmungen nicht mehr wie bisher die Facharztmehrheit die Hausarztmitglieder in der KBV-VV überstimmen kann. Gegen diese Ersatzvornahme wollen KBV und einige KVen juristisch vorgehen. Da eine eventuelle Klage aufschiebende Wirkung hat, kann es ggf. noch bis Ende 2016 dauern, bis die vorgesehene Gleichstellung von Hausarzt- und Facharztvertretern in den Selbstverwaltungsorganen realisiert werden kann.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.