Forum PolitikGeriatrie: Kliniken drängen in Domäne der Hausärzte

Dank Qualifizierungshürden für Hausärzte und EBM-Ziffern, die nur spezialisierte Geriater abrechnen dürfen, wollen Kliniken die ambulante Betreuung geriatrischer Patienten für sich erobern. Das wurde bei der Fachtagung Geriatrie am 16. Juni in Bremen deutlich.

Dort hatte der Deutsche Hausärzteverband alle wichtigen Beteiligten an einen Tisch gebracht, um die „Spezialisierte Geriatrie als notwendige Ergänzung zur hausärztlichen Versorgung älterer Menschen“ zu erörtern: Vertreter von klinischer Geriatrie, Hausärzteverband, DEGAM, Kassen und Patientenvertreter.

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) stellte klar, dass sie die neuen EBM-Leistungen zur geriatrischen Versorgung begrüßt, zugleich aber eine Umsetzung dieser Leistungen durch Hausärzte, die keine zusätzliche geriatrische Weiterbildung durchlaufen haben, ablehnt. Die DGG und die anwesenden Kliniker machten keinen Hehl daraus, dass eine spezialisierte geriatrische Versorgung ihrer Meinung nach nur ihr Ziel erreichen kann, wenn diese spezifisch qualifizierte Ärzte erbringen. Sie zogen eine Parallele zur Palliativversorgung, die man bekanntlich schon frühzeitig in eine allgemeine (AAPV) und eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) getrennt und deutlich unterschiedlich vergütet hat. Offensichtlich ist der klinische Bereich bestrebt, bei der Geriatrie eine ähnliche Entwicklung einzuleiten, die es ihnen erlaubt, in den ambulanten Sektor vorzudringen. Inhaltlich hatten sie aber Schwierigkeiten, die Notwendigkeit einer speziellen Weiterbildung in der ambulanten Geriatrie zu begründen. Natürlich haben Krankenhäuser mit heute üblichen spezialisierten Abteilungen Probleme, den Besonderheiten bei Erkrankungen älterer Menschen gerecht zu werden. Selten ist der Anlass für eine stationäre Einweisung eines älteren Patienten nur gastroenterologisch, kardiologisch oder orthopädisch bedingt. Schon lange haben Krankenhäuser deshalb geriatrische Abteilungen eingerichtet, die dieser Aufgabe gerecht werden. Dort können geriatrische Patienten nach kurzem Aufenthalt in einer Spezialabteilung indikationsgerechter behandelt und damit auf den Übergang in eine ambulante Weiterbehandlung vorbereitet werden.

Dem trägt auch das neue gesetzlich verfügte Krankenhausentlassmanagement Rechnung, das die Kliniken verpflichtet, am Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung für die notwendige Weiterbehandlung älterer Patienten durch Pflegedienste und Physiotherapeuten sowie die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln zu sorgen. Vielleicht liegt hier aber bereits der Grund für das Drängen der Kliniken vom stationären in den ambulanten Bereich bei der Versorgung geriatrischer Patienten?

Ziemlich unverblümt wurde bei der Fachtagung die geplante Versorgung geriatrischer Patienten durch Geriatrische Institutsambulanzen (GIA) als ausgelagerte stationäre Abteilung angesprochen. Solche GIA müssen aber eine Ermächtigung erhalten, wollen sie an das im ambulanten Bereich zur Verfügung gestellte Honorar für die spezialisierte geriatrische Versorgung nach den EBM-Nrn. 30984 bis 30988 kommen. Eine Ermächtigung wird nach den gesetzlichen Vorgaben nur erteilt, wenn keine entsprechend qualifizierten niedergelassenen Ärzte vorhanden sind. Damit schließt sich der Kreis! Naheliegend ist, dass man daher eine Qualifikationshürde für Hausärzte aufbaut, die nicht zu bewältigen ist. Ein Hausarzt, der die Berechtigung zur Abrechnung der Leistungen der spezialisierten geriatrischen Versorgung erhalten will, muss unter anderem zwölf Monate in einer geriatrischen Spezialklinik tätig sein. Er müsste also seine Praxis für ein Jahr schließen und seine (geriatrischen) Patienten für ein Jahr unversorgt lassen. Angesichts des steigenden Hausärztebedarfs ist eine solche Auflage fahrlässig und das ganze Konzept kann nur als klassische Fehlsteuerung gesehen werden.

Kommentar

Losgelöst von dem augenscheinlichen Hintergrund eines weiteren Einbruchs des stationären Systems in den ambulanten Bereich stellen sich einige inhaltliche Fragen, die die anwesenden Kliniker nicht beantworten konnten. Die neuen spezialgeriatrischen Leistungen im EBM stellen nur die Durchführung eines speziellen geriatrischen Assessments dar.

Warum also muss ein Hausarzt, der diese Leistungen erbringen will, 160 Weiterbildungsstunden und zwölf Monate Kliniktätigkeit nachweisen? Selbst wenn man unterstellt, dass dieses spezielle geriatrische Assessment erst gelernt werden muss, würde doch ein spezieller Kurs von maximal sechs bis acht Stunden reichen! Und was soll er darüber hinaus noch an medizinischgeriatrischen Inhalten lernen?

Die Klinikvertreter versuchten diese Schieflage damit zu entkräften, dass sie auf die Notwendigkeit eines geriatrischen Teams hinwiesen, das der spezialisierte Geriater vorhalten muss. Allein mit diesem Team sei eine nachhaltige geriatrische Versorgung möglich. Keine Antwort fanden sie aber auf die Frage, warum dieses geriatrische Team nur Vorschläge für die Weiterbehandlung durch den Hausarzt gibt und dies der Hausarzt nicht direkt in Zusammenarbeit mit ambulant tätigen Physio- und Ergotherapeuten erledigen kann?

Die Kausalkette dieser Fehlentwicklung in der ambulanten geriatrischen Versorgung hat die Fachtagung mehr als deutlich gezeigt. Hier haben Kliniker mit Unterstützung der fachärztlich dominierten Ärztekammern eine Versorgungsschiene in der geriatrischen Versorgung zwischen stationärem und ambulantem Sektor etabliert, die nicht den betroffenen Patienten hilft, sondern nur dem Krankenhaus eine neue Einnahmequelle verschafft. Auch die vorgeschobene angebliche Entlastung des personell immer mehr eingeschränkten hausärztlichen Bereichs ist nicht erkennbar. Leistungen, die der Hausarzt täglich an seinen geriatrischen Patienten erbringt und für die nur er die nötigen Kenntnisse über das familiäre und soziale Umfeld hat, werden an eine Institution umgeleitet, die sich diese Erkenntnisse unter dem Deckmantel aufwändiger Assessments erst erarbeiten muss. Das ist eine Verschwendung von Zeit und finanziellen Ressourcen und keine Verbesserung der Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung. Geriatrische Patienten brauchen keinen Facharzt für Geriatrie, sondern einen Hausarzt, der sich wegen einer adäquaten Vergütung seiner Leistungen diesen Patienten angemessen widmen kann.

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