Forum PolitikDer Honorarvernichtungsmaßstab

Für das laufende Jahr 2015 konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) neben der Anhebung des Orientierungspunktwertes auf 10,27 Cent, der für alle Vertragsärzte einen Honorarzuwachs von rund 1,4 Prozent bedeutet, ein Extravolumen von jeweils 132 Millionen Euro für die hausärztliche und die fachärztliche Versorgungsebene aushandeln. Während dieses Volumen im fachärztlichen Bereich vollinhaltlich in die fachärztlichen Grundpauschalen fließt und damit automatisch bei jedem Facharzt zu einem zusätzlichen Honoraranstieg im laufenden Jahr führt, wird das Geld bei den Hausärzten selektiv verteilt.

Vorgesehen sind dafür die neuen Hausbesuchsleistungen durch nicht-ärztliche Praxisassistentinnen (NäPA) nach den Nrn. 03062 und 03063 EBM. Eine Zusatzpauschale nach der neuen Nr. 03060 EBM soll die Kosten für diese Praxismitarbeiter decken. In den Genuss dieser Pauschale kommen aber nur Praxen mit höheren (Mindest-)Fallzahlen. Darüber hinaus ist eine Höchstgrenze von 12.851 Punkten vorgesehen, so dass maximal eine Summe von rund 1.320 Euro pro Quartal für die Finanzierung einer solchen Arbeitskraft zustande kommen kann.

Kommentar

Von Anfang an war es das Geheimnis der Schöpfer dieser neuen Praxismitarbeiter, wie eine derartige Arbeitskraft mit einem solchen Volumen bezahlt werden kann. Gekontert wurden diese Bedenken mit dem Argument, durch die Hausbesuche der Praxisassistentin könnten sogar Gewinne erzielt werden. Die Daten aus dem 1. Quartal 2015 lassen aber bereits erkennen, dass die diesbezüglichen Fehlentscheidungen der KBV bei diesem Honoraranteil der Hausärzte sich noch viel schlimmer, ja sogar katastrophal, auswirken.

Die meisten KVen zieren sich zwar noch, die Daten, zu veröffentlichen. In der KV Baden-Württemberg hat man sich aber schon geoutet. Von den im 1. Quartal 2015 möglichen rund 2,5 Millionen Euro wurden nur rund 650.000 Euro abgerufen. Nach der Systematik des Honorar„vernichtungs“maßstabs (H„V“M) der KBV verbleibt dieses Geld bei den Kassen und ist für immer verloren. Zwar besteht noch die Möglichkeit, das in den restlichen drei Quartalen 2015 zu verhindern. Dazu müsste es aber einen regelrechten NäPA-Boom geben. Verschont von solchem Fremdverschulden sind lediglich die Vertragsärzte, die an einem HZV-Vertrag teilnehmen und dort ihre VERAH® ohne Wenn und Aber zu einem festen Preis bezahlt bekommen.

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