Forum PolitikArzneiplan: Bürokratiemonster oder Bettvorleger?

Seit dem 1. Oktober 2016 müssen insbesondere Hausärzte auf Anfrage der Patienten einen genormten Medikationsplan erstellen. Dieser soll alle Medikamente enthalten, die der Patient einnimmt, wenn möglich auch Fremdmedikation (zum Beispiel fachärztliche Verordnungen) und/oder eine Selbstmedikation mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Verpflichtend ist dies, wenn ein Patient mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen muss und er die Erstellung ausdrücklich wünscht!

Als Honorar setzt die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Nr. 03222 EBM (Honorar 1,05 Euro) als Zuschlag zur Chronikerpauschale (Nr. 03220 EBM) einmal im Behandlungsfall (Quartal) zu. Dieses Honorar wird auch gezahlt, wenn kein Medikationsplan erstellt wird. Als Übergangslösung kann bis zum 31. März 2017 auch noch ein praxisindividueller Plan verwendet werden!

Kommt es nicht zum Ansatz der Nr. 03220 EBM, etwa weil die Voraussetzungen für die Chronikerpauschale (noch) nicht erfüllt sind, können Hausärzte die Nr. 01630 EBM (4,11 Euro) berechnen. Beide Ziffern können nicht zugesetzt werden, wenn die Nr. 03362 EBM (Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex, 16,59 Euro) berechnet wird.

Kommentar

Bei der Abrechnung stellten sich practica-Teilnehmer zwei Fragen:

Die Nr. 01630 EBM ist ein Zuschlag zur altersgestaffelten Versichertenpauschale (Nr. 03000 EBM), die seit 1. April 2015 auch bei Vertretungsfällen berechnet werden kann. Wird bei einem solchen Patienten ein Medikationsplan erstellt und werden dort mindestens drei Präparate aufgeführt, die länger als 28 Tage eingenommen werden, ist der Ansatz der Nr. 01630 EBM möglich. Bei der Medikamentenzählung gelten Präparate, die nicht verschreibungspflichtig sind (etwa Selbstmedikation), allerdings nicht mit.

Wichtig: Der Ansatz der Nr. 03362 EBM bei Vertretungsfällen ist nicht ausgeschlossen und kann dort berechnet werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind: Diese sind

  • Vorliegen eines Assessments, das nicht älter als ein Jahr ist sowie

  • definierte Erkrankungen wie etwa Demenz und/oder mindestens Erreichen des 70. Lebensjahrs und zusätzlich

  • Vorliegen einer Pflegestufe und/oder definierter gesundheitlicher Defizite.

Da die Leistungen nach den Nummern 01630 und 03222 EBM extrabudgetär vergütet werden, während die geriatrischen Leistungen einem Budget unterliegen, kann sich die Frage stellen, welche der genannten Leistungen zur Abrechnung kommt und welche nicht. Dabei gilt es wieder zu beachten, dass die Nr. 01630 EBM nur einmal im Krankheitsfall (einmal in vier Quartalen) berechnet werden darf.

Voraussetzungen Chronikerpauschale

Kontinuierliche ärztliche Behandlung in den letzten vier Quartalen wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) bei jeweils mindestens einem Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen pro Quartal in mindestens drei Quartalen, davon mindestens in zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte, in derselben Praxis.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.