UrteilVersicherte muss Kosten für Taxi mit Eigenblut selbst tragen

Darmstadt. Entscheidet sich ein Patient aus Zeit- und Kostengründen, eine Eigenblutspende an einem bestimmten Ort vornehmen zu lassen, muss er Transportkosten für das Blut selbst tragen. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch (28. November) bekannt gewordenen Urteil entschieden. Wenn der Transport aus medizinischen Gründen notwendig ist, wird er dagegen bezahlt.

Eine Jugendliche mit einer angeborenen Hüftfehlstellung aus Hessen wurde 2014 und 2015 – im Alter von 14 und 15 Jahren – in einer Spezialklinik in Dortmund operiert. Dafür empfahl die Klinik Eigenblutspenden. Diese wurden in der Uniklinik Gießen vorgenommen. Die Transportkosten in Höhe von 199 Euro erstattete die Krankenkasse beim ersten Mal mit dem Hinweis auf eine Einzelfallentscheidung. Beim zweiten Mal lehnte sie die Kostenübernahme mit der Begründung ab, die Blutspende hätte auch in Dortmund erfolgen können. Die Mutter des Mädchens verwies dagegen darauf, dass sie dafür hätte Urlaub nehmen müssen, für ihre Tochter zwei Schultage ausgefallen wären und die Fahrtkosten etwa 200 Euro betragen hätten.

Das Landessozialgericht gab der Krankenkasse Recht. Die Eigenblutentnahme sei zwar eine Krankenhausleistung. Die Kosten für den Transport seien aber nur dann zu übernehmen, wenn die operierenden Ärzte die Blutentnahme an einem anderen Ort als dem der Operation aus medizinischen Gründen für notwendig erachteten.

Quelle: dpa/lhe

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