Wirtschaft + PraxisTipps und Tricks bei der Sonografie

Auch viele Hausärzte untersuchen heute sonografisch. Bei der Abrechnung gibt es einige Kniffe, die man kennen sollte.

Sonografische Untersuchungen sind aus der Hausarztpraxis nicht mehr wegzudenken. Dennoch gibt es vielleicht Informationen rund um die Sonografie, die es aufzufrischen gilt. Vieles von dem ist in den Allgemeinen Bestimmungen (AB) zu diesem Kapitel in der GOÄ beschrieben und soll hier in Erinnerung gerufen werden.

Dokumentation

Eine sonografische Untersuchung ist nur dann abzurechnen, wenn eine entsprechende Bilddokumentation erfolgt ist, die gemäß den AB zu Kapitel C VI Nr. 5 mit der Gebühr abgegolten ist. Ebenfalls in den AB ist unter Punkt 7 festgelegt, dass die Untersuchung eines Organs in mindestens zwei Ebenen zu erfolgen hat. Auch was als Organ anzusehen ist, beschreiben die AB in Punkt 6:

„Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion. Als Organ gilt die jeweils untersuchte Körperregion unabhängig davon, ob nur Gefäße oder nur Lymphknoten oder Gefäße und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden." Der Darm gilt immer nur als ein Organ, egal wie viele Anteile des Darms untersucht wurden.

Nicht darstellbare Organe – trotzdem Abrechnung? Es gibt zwei Möglichkeiten, weshalb ein Organ nicht dargestellt werden kann:

  • Das Organ ist chirurgisch entfernt oder nicht angelegt, aber die Region muss untersucht werden. Abrechnung: Ja. Angabe des Organs, hier die Körperregion: zum Beispiel Region rechte Niere.

  • Keine Darstellung wegen schlechter Darstellbarkeit (Meteorismus, Narben etc.). Abrechnung: Nein.

Ausschlüsse

Nach den AB Punkt 3 sind die Leistungen 410 bis 418 nicht nebeneinander abrechenbar. Das heißt bei Untersuchung der Schilddruse (GOP 417/210 Punkte) und des Abdomens sind lediglich drei Abdominalorgane nach GOP 420 abrechenbar, nicht aber die GOP 410 (200 Punkte).

Steigerung

Sollten in einer Sitzung mehr als vier Organe aus medizinischen Grunden untersucht werden müssen, besteht die Möglichkeit des höheren Faktors bis zum 3,5-fachen Satz. Dabei kann die GOP 410 nicht gesteigert werden, da sie nur für die Untersuchung eines Organs abrechenbar ist. Bei der Steigerung der GOP 420 muss die Situation entscheiden, ob die GOP 420 einmal (bei fünf untersuchten Organen) oder aber dreimal für die medizinisch erforderliche Untersuchung von mehr Organen gesteigert werden kann.

Mehrfachuntersuchungen

Mehrfachuntersuchungen an demselben Tag sind möglich, aber nur bei medizinischer Notwendigkeit, die mehrere Untersuchungen bei verschiedenen Arzt-Patienten-Kontakten erfordert, z.B.:

  • Kurzfristige Kontrolle bei GB-Hydrops Akute Verschlimmerung Zusätzliche neu aufgetretene Erkrankung * Wenn die Untersuchung in einer Sitzung nicht toleriert wird, etwa wegen Übelkeit

Wichtig: Sorgfältige Dokumentation und Begründung, am besten schon bei der Abrechnung.

Fazit

Sonografie ist nicht immer nur einmal GOP 410 plus dreimal GOP 420. Sowohl die Untersuchungen aber auch die Abrechnungen sind deutlich diffiziler zu beurteilen, um so neben einem optimalen medizinischen auch das optimale wirtschaftliche Ergebnis zu erzielen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.