Telematik-InfrastrukturHonorarkürzung für erste Praxen

Seit 1. Juli sind Ärzte zum Versichertenstammdatenmanagement verpflichtet - der ersten Anwendung in der Telematik-Infrastruktur (TI). Zum Ablauf der Frist sollen nun gleich erste Praxen zur Kasse gebeten werden. Plus: Aktuelle rechtliche Klarstellungen und hilfreiche Praxismaterialien.

Gesundheitskarte im E-Health-Terminal: Ab 1. Juli sind Ärzte zum Versichertenstammdatenmanagement verpflichtet.

Berlin. Rund 100.000 der knapp 180.000 Arzt- und Zahnarztpraxen in Deutschland sind zum Stichtag 1. Juli – der vom Gesetzgeber gesetzten Frist für das Verischertenstammdatenmanagement (VSDM) – bereits an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, weitere 20.000 hätten bereits die Bestellung des Konnektors platziert. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Dieses macht aber auch klar: Auf den Rest kommen nun Honorarkürzungen zu.

Die bislang vorgesehene Honorarkürzung von einem Prozent entspreche im Schnitt etwa 200 Euro im Monat, hieß es vom Ministerium. Dies orientiert sich daran, dass Ärzte und Psychotherapeuten im ersten Quartal 2018 im Schnitt rund 65.000 Euro für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen haben. Bei Fachärzten mit insgesamt etwas höheren Honoraren dürfte die Kürzung im Schnitt nun bei knapp 300 Euro im Monat liegen. Ab März 2020 sollen die Kürzungen auf 2,5 Prozent steigen.

TI-Anschluss gilt als Nachweis

Ärzte und Psychotherapeuten müssen das VSDM ab dem 1. Juli bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer KV mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Beim VSDM handelt es sich um die erste Anwendung in der TI. Es zählt daher als Nachweis, dass eine Praxis an die TI angeschlossen ist und Anspruch auf die Erstattung der Kosten über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hat, erinnert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Kurz vor dem Ablauf der Frist hatte die Betreibergesellschaft Gematik einige wichtige rechtliche Klarstellungen gemacht: Der Konnektor zur TI-Anbindung stelle kein Sicherheitsrisiko dar; die Gematik betonte zugleich, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Schäden infolge von Sicherheitslücken der TI haften. „Endlich hat die Gematik auf das Drängen der KBV reagiert und zu wichtigen Fragen von Sicherheit und Datenschutz Stellung bezogen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel am Donnerstag (27. Juni). Medienberichte über angeblich fehlerhaft gelegte Anschlüsse hatten in den vergangenen Wochen eine Debatte über die Sicherheit insbesondere der Konnektoren ausgelöst, die ähnlich einem Router funktionieren. Dabei ging es auch darum, wer im Schadensfall haftet.

Muster-Protokoll für die Installation

In einem Informationsblatt zu Datenschutz und Haftung stellt die Gematik klar, dass eine Haftung des Arztes oder Psychotherapeuten ausscheidet, sofern die zugelassenen Konnektoren vorschriftsgemäß verwendet, aufgestellt und betrieben würden. Dies sei sowohl nach der Datenschutz-Grundverordnung als auch nach jeder anderen vergleichbaren zivilrechtlichen Norm der Fall, „da nach allen haftungsrechtlichen Tatbeständen den Datenverarbeiter ein Verschulden für den eingetretenen Schaden treffen muss“. Damit Praxen die Ausführung der Installation besser nachvollziehen und vom IT-Dienstleister dokumentieren lassen können, stellt die Gematik außerdem ein Muster-Installationsprotokoll bereit. Dabei geht es nicht nur um technische Aspekte, sondern zum Beispiel auch darum, ob eine ausreichende Beratung zu wesentlichen Sicherheitsaspekten erfolgt ist.

Auch die KBV nimmt sich aktuellen Fragen von Ärzten an und hat daher eine neue Praxisinfo zum VSDM veröffentlicht (s. Kasten).

Mit Material von dpa

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