Berlin. Die Verhandlungen zum Gehaltstarif der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Arztpraxen werden auf den 8. März vertagt. Das teilte der Verband medizinischer Fachberufe (VMF) am Donnerstag (17.1.) mit. Beim ersten Treffen mit der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) am Mittwoch in Berlin habe man noch kein Ergebnis erzielt, so Verbandsvorsitzende Carmen Gandila.
Der VMF fordert eine Erhöhung von 1,35 Euro pro Stunde für die erste Tätigkeitsgruppe. Der Bruttostundenlohn nach erfolgreich abgeschlossener dreijähriger Ausbildung würde somit in den ersten vier Berufsjahren auf 12,63 Euro steigen. Bei entsprechenden Weiterbildungen kämen die im Tarifvertrag vereinbarten Zuschläge von 7,5 Prozent in Tätigkeitsgruppe II bis 50 Prozent in Tätigkeitsgruppe VI hinzu. Um 80 Euro sollen die Ausbildungsvergütungen steigen, so der VMF.
Gegenangebot im März erwartet
Ein Gegenangebot der AAA liegt dem VMF zufolge noch nicht vor. Man gehe davon aus, dass dieses am 8. März präsentiert werde. Der bisher gültige Gehaltstarifvertrag wurde zum 31. März 2019 gekündigt.
Der VMF begründet seine Forderung damit, dass immer noch viele MFA lediglich den Mindestlohn erhielten. Um später eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsniveaus (von derzeit bei 814 Euro) zu erhalten, sei umgerechnet ein Stundenlohn von 12,63 Euro nötig. Zudem würden Stellen in der Altenpflege mit einem Einstiegsgehalt von 3.000 Euro beworben, aber auch bei MFA gebe es einen Fachkräfte-Engpass.
Ein höheres Gehalt ist aus Sicht des VMF auch gerechtfertigt, da MFA besonders unter Stress litten. Dies habe eine Studie des Instituts für Arbeits-, Sozial und Umweltmedizin der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gezeigt. Grund dafür sei ein ungünstiges Verhältnis zwischen Anforderung und Belohnung. Der Praxisalltag sei gekennzeichnet durch großen Zeitdruck, vor allem bei hohem Patientenaufkommen, häufige Unterbrechungen, Verantwortung, Arbeitsverdichtung und Multitasking. Dem stünden ein geringes Einkommen, wenig Wertschätzung in der Gesellschaft sowie problematische arbeitsrechtliche Bedingungen im Kleinstbetrieb Arztpraxis gegenüber.