ÜbergangsregelungRolle rückwärts beim neuen Check-up

Seit 1. April gelten die neuen Vorgaben für die Gesundheitsuntersuchung - teilweise. Denn jetzt haben sich Ärzte und Kassen doch noch auf eine Übergangsregelung geeinigt.

Waren Patienten zuletzt 2017 bei der GU, darf eine Wiederholungsuntersuchung noch bis 30. September 2019 stattfinden.

Berlin. Rund eine Woche nach Inkrafttreten der EBM-Änderungen zur Gesundheitsuntersuchung (GU) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband am Dienstag (9. April) noch eine Übergangsregelung konsentiert.

Haben Versicherte zuletzt 2017 am Check-up teilgenommen, können sie noch bis 30. September 2019 einen GU-Termin nach dem alten Zwei-Jahres-Rhythmus wahrnehmen. Wer allerdings erst 2018 bei der GU war, für den gilt schon das neue Drei-Jahres-Intervall: Diese Versicherten können also erst wieder 2021 am Check-up teilnehmen. Ebenso treffen die neuen Intervalle auf diejenigen zu, die 2019 eine GU erhalten.

KBV und GKV-Spitzenverband reagieren eigenen Angaben zufolge damit auf die Kritik, die es in der ersten Aprilwoche wegen des plötzlichen Inkrafttretens der EBM-Änderungen gehagelt hatte. „Ohne Übergangsfrist hätten bereits vereinbarte Termine wieder abgesagt werden müssen“, schreibt die KBV.

Um Hausärzten die Aufklärung der Patienten zu erleichtern, hat “Der Hausarzt” eine Patienteninfo entwickelt, die auch über die veränderten GU-Termine aufklärt. Die Patienteninfo enthält nun auch die neue Übergangsregelung.

Da der Beschluss des Bewertungsausschusses erst in letzter Minute gefallen ist, sind die Änderungen in vielen Praxisverwaltungssystemen noch nicht eingespielt, wie “Der Hausarzt” von Anbietern erfuhr. Die Veränderungen, etwa die neu geschaffene 32033 EBM, könnten Ärzte aber manuell hinzufügen, bestätigten medatixx und Softland.

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