Ansbach/München. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen.
Das Gericht gab das Urteil am Montag (3.12.) bekannt (Az.: 20 B 18.290). “Wegen grundsätzlicher Bedeutung” des Falles wurde aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen – damit die Gerichte sich auch in anderen Bundesländern daran orientieren können.
Laut Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland nur unter besonderen Umständen erlaubt, einen Embryo nach einer künstlichen Befruchtung vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen. Fünf PID-Ethikkommissionen entscheiden bundesweit darüber, ob eine Untersuchung im Einzelfall erlaubt ist. Die Bayerische Ethikkommission behandelt dabei den Großteil der Fälle.
Quelle: dpa/lby