Hamburger Behörde verzichtet auf Rechtsmittel Medizinprofessor behält Approbation

Ein prominenter Hamburger Herzspezialist darf weiter als Kardiologe arbeiten, weil die Behörde seine jahrelangen Abrechnungsfehler nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht als Verfehlung bewertet werden sollte.

Erfolg für den bekannten Medizinprofessor: Revision des der Approbationsaberkennung

Hamburg. Nach der gerichtlichen Niederlage um die ärztliche Zulassung des vorbestraften Herzspezialisten Karl-Heinz Kuck verzichtet Hamburgs Gesundheitsbehörde auf Rechtsmittel. “Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat auf die Berufung im Fall Prof. Kuck verzichtet, weil nach kritischer Würdigung der Urteilsbegründung dieser Einzelfall für eine Bewertung von Verfehlungen bei der persönlichen Leistungserbringung von Krankenhausärzten nicht geeignet erscheint”, teilte die Behörde dem “Hamburger Abendblatt”(Donnerstag) mit.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte am 23. Januar einer Klage des Medizinprofessors gegen den Entzug seiner Approbation stattgegeben und entschieden, dass der Kardiologe weiterarbeiten darf. Kuck war im April 2016 wegen Abrechnungsbetrugs in 15 Fällen per Strafbefehl zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Gesundheitsbehörde hatte ihm daraufhin die Approbation entzogen. Er habe sich zur Ausübung des Arztberufs als unwürdig erwiesen, hieß es. Gegen die Entscheidung vom Februar 2018 hatte Kuck erst Widerspruch und dann Klage eingelegt.

Nach Auffassung des Gerichts hat sich der Mediziner zwar eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht. Dieses sei aber “weder von Gewinnstreben noch ärztlicher Gewissenlosigkeit geprägt” gewesen. Kuck, der Patienten wie Helmut Schmidt, Günter Grass, David Bowie oder Udo Lindenberg behandelt hat, hatte jahrelang Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung im eigenen Namen abgerechnet, die tatsächlich nicht von ihm, sondern von nachgeordneten Ärzten oder seiner Abteilung in der Asklepios-Klinik St. Georg erbracht worden waren. Im Ermittlungsverfahren hatte er die Sache eingeräumt und die Beträge erstattet.

Quelle: dpa/lno

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