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Arzt verklagt Land NiedersachsenLegitimierte Manipulation

Ein Niedersächsischer Arzt fälscht Transplantationslisten wird aber vor Gericht freigesprochen. Nun verklagt er das Land auf Schadensersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Zugunsten des Angeklagten: Das Gericht spricht den Arzt wegen der einst geltenden Rechtslage trotz Manipulation mit Todesfolge frei.

Göttingen/Braunschweig. Ein im Prozess um den Göttinger Transplantationsskandal freigesprochener Arzt verlangt gut 1,2 Millionen Euro Schadenersatz vom Land Niedersachsen. Der Landgericht Braunschweig werde am Freitag über die Klage des Mediziners verhandeln, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Chirurg, der etwa elf Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, fordert unter anderem Verdienstausfall, weil er als Folge der Untersuchungshaft eine gute dotierte Stelle in Jordanien nicht habe antreten können. (Az. 7 O 3677/18)

Vergangene Rechtslage erlaubt Freispruch

Das Landgericht Göttingen hatte den früheren Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie 2015 vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Die Richter bescheinigten ihm zwar verwerfliche Manipulationen medizinischer Daten, die eine schnellere Zuteilung von Organen für seine Patienten bewirkt hätten. Wegen der damaligen Rechtslage sah das Gericht aber keine Strafbarkeit. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung an.

Land weist die Ansprüche zurück

Das beklagte Land Niedersachsen weist die Forderungen des Mediziners nach Angaben des Landgerichts Braunschweig zurück. Es bestreite, dass der Mediziner tatsächlich in dem jordanischen Krankenhaus angestellt worden wäre und ein Monatsgehalt in Höhe von 50.000 Dollar bezogen hätte.

Unabhängig von der Schadensersatzklage hat das Oberlandesgericht Braunschweig dem Chirurgen kürzlich Auslagenersatz für zwei Verteidiger in dem 2015 abgeschlossenen Göttinger Prozess zugesprochen und das Land Niedersachsen angewiesen, dem Arzt rund 166.000 Euro plus Zinsen zu erstatten. Das Landgericht Göttingen hatte dem Mediziner nur Auslagenersatz für einen Verteidiger zugebilligt.

Quelle: dpa/lni

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