KrebsinformationsdienstKündigungsschutz für Krebspatienten kann länger gelten

Der besondere Kündigungsschutz von Krebspatienten kann unter bestimmten Voraussetzungen auch länger als fünf Jahre erhalten werden. Darauf weist der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums hin. Demnach bekommen Krebspatienten beim Erstantrag auf Schwerbehinderung meist alleine wegen der Diagnose Krebs einen Grad der Behinderung von 50.

Der Arbeitgeber kann ihnen dann nur mit Zustimmung des Integrationsamts kündigen. Dies gilt in der Regel für fünf Jahre. Während dieser Zeit wird abgewartet, ob es zu einem Rückfall kommt. Dann können die Patienten einen neuen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

Laut KID ist das vor allem eine Option für Betroffene, die immer noch mit Beschwerden kämpfen und sich den Belastungen des Alltags physisch und psychisch nicht gewachsen fühlen.

Beim erneuten Antrag wird die aktuelle Gesundheitssituation der Patienten zugrunde gelegt. Der KID rät daher, neben den aktuellen Einschränkungen wegen der Krebserkrankung auch alle anderen Leiden und Vorerkrankungen zu nennen.

Erhalten die Betroffenen keinen Grad der Behinderung von 50, aber zumindest von 30, können sie bei der Agentur für Arbeit die “Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen” beantragen. Wird dem stattgegeben, kann auch ihnen nur mit Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden.

Zudem haben sie Anspruch auf die meisten anderen Unterstützungen für Schwerbehinderte. Laut KID sind Krebspatienten die rechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes bisher nicht ausreichend bekannt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.