OLG entscheidet gegen Docmorris“Ein Sieg über das Profitstreben”

Beratung per Stream, Medikamente aus dem Automaten - das wird es hierzulande vorerst nicht geben, entschied das OLG Karlsruhe.

Für kleine Wehwechen erlaubt, für Medikamente verboten: Medikamentenautomaten (hier der Med-O-Mat am Münchner Oktoberfest)

Karlsruhe. Das Apothekenunternehmen Docmorris ist mit dem bundesweit ersten Apothekenautomaten erneut vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gescheitert. Das OLG wies nach Angaben einer Sprecherin vom Mittwoch die Berufung des Unternehmens gegen ein Urteil des Landgerichts Mosbach zurück. Geklagt hatte der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg.

Bereits Ende Mai hatte das OLG in ähnlichen Verfahren entschieden, dass Docmorris seinen Apothekenautomaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) aus Wettbewerbsgründen nicht betreiben darf. Die europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden hatte vor zwei Jahren ein solches Gerät in Betrieb genommen. Das Projekt wurde nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.

Patientenschützer freuen sich

 LAV-Präsident Fritz Becker wertete das Urteil als Sieg des Patienten- und Verbraucherschutzes über das Profitstreben von Versandhändlern. Ein Docmorris-Sprecher sagte, das weitere Vorgehen des Unternehmens in diesem Fall sei noch nicht entschieden.

Bei der „pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten.

 

 

Quelle: dpa/lsw

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