Celle. Ein an ADHS leidender 31-Jähriger ist mit seiner Klage vor Gericht gescheitert, seine Erkrankung mit Cannabis behandeln zu wollen (Aktenzeichen: L 16 KR 504/18 BER). Das Medikament könne nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden, urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle nach Angaben vom Montag (10.12.). Bei dem Kläger seien ein Aufmerksamkeitsdefizit und eine Hyperaktivitätsstörung noch nicht eindeutig diagnostiziert worden.
Laut Gericht führte eine Ritalin-Therapie zur Schwächung des Mannes und verursachte als Nebenwirkung Appetit- und Kraftlosigkeit. Ein Arzt empfahl dem Kläger Cannabis zur Behandlung. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme dafür aber ab, da keine schwerwiegende Erkrankung vorliege und die Verwendung bei ADHS medizinisch zweifelhaft sei. Der Mann klagte dagegen.
Das Gericht bestätigte nun die Rechtsauffassung der Krankenkasse. “Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung”, sagte ein Gerichtssprecher. Sozialgerichte müssten sich zunehmend mit ähnlichen Fällen befassen.
Seit mehr als einem Jahr hat der Gesetzgeber die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtert. In der Praxis hakt es aber bei der Umsetzung, denn die Indikationen für die Verschreibung lässt das Gesetz bewusst offen. Es werden daher sehr viel mehr Anträge an Krankenkassen gestellt als diese dann von der Kasse bewilligt werden.
Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten, hat “Der Hausarzt” zusammengefasst.
Quelle: dpa/lni