Darmstadt. Ehemalige Beschäftigte in der Gummiindustrie, die später Blasenkrebs bekommen haben, müssen von der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt werden. Bereits eine mehrmonatige Einwirkung der Gefahrenstoffe, denen Arbeiter in den 1980er Jahren ausgesetzt waren, können Blasentumore verursachen, wie das Hessische Landessozialgericht in einem am Mittwoch (4. Juli) veröffentlichten Urteil entschied. Die Berufsgenossenschaft müsse daher Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen. (Az.:: L 3 U 129/13)
Das Urteil gelte auch für Raucher, da das Erkrankungsrisiko durch das Rauchen allein zu gering sei. Ein 59-jähriger Mann, der Mitte der 1980er Jahre für 14 Monate in der Gummifertigung arbeitete, hatte gegen die Berufsgenossenschaft geklagt und gewonnen.
Quelle: dpa/lhe