BundestagAuftakt zur erneuten Sterbehilfedebatte

Die Debatte zur Sterbehilfe nimmt wieder an Fahrt auf. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hat jetzt einen Entwurf vorgestellt, der vorrangig dem „Autonomieschutz“ dienen soll.

Nach dem Gesetzentwurf soll Sterbehilfe in Ausnahmefällen straffrei sein.

Berlin. „Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern“, sagt der Bundestagsabgeordnete Prof. Lars Castellucci (SPD) zur Intention des Entwurfs.

Feststellung der Freiverantwortlichkeit schützt vor Strafe

Der Gesetzesentwurf stellt die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe. Von diesem Grundsatz sieht § 217 Absatz 2 des Strafgesetzbuches jedoch in den Grenzen eines konkreten Schutzkonzeptes eine Ausnahmeregelung vor: Dazu muss die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung festgestellt werden – und zwar nach einer zweimaligen Untersuchung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten. Verlangt wird eine umfassende ergebnisoffene Beratung in einem auf die Situation des Betroffenen angepassten interdisziplinären Ansatz, wie es im Entwurf heißt. So soll sichergestellt werden, dass der Suizidimpuls frei von äußerem oder innerem Druck entstanden ist, erläutert Grünenpolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Als Beispiele dafür nennt sie Depression, Armut oder eine schlechte Pflegesituation.

Liegt eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung vor, sieht der Entwurf vor, dass die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung über die Selbsttötung auch nach einem einzigen Untersuchungstermin festgestellt werden kann. Kindern und Jugendlichen ist der Zugang zum assistierten Suizid grundsätzlich untersagt, weil die „Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit“ ihres Suizidwunsches nicht wirklich sicher feststellbar sei, so Kathrin Vogler (Die Linke).

Sterbewunsch nicht kriminalisieren

Dem FDP-Politiker Benjamin Strasser ist es wichtig, dass der Entwurf nicht Menschen mit einem Sterbewunsch kriminalisiert. „Wir sanktionieren über das Strafrecht Sterbehilfevereine, die sich nicht an den vorgegebenen Beratungsprozess halten und dadurch in unzulässiger Weise Einfluss auf Menschen mit einem Sterbewunsch nehmen.“ Die Abgeordnetengruppe flankiert ihre Initiative mit einem Antrag für eine gestärkte Suizidprävention. red

Link zum „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“: hausarzt.link/v66p7

 

 

 

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