Schmerzensgeld Arzt muss für Behandlungsfehler Schadensersatz leisten

Ein Arzt vermisst nach einem Operationstag einen Teil seines metallischen Instrumentariums, geht dem aber nicht nach. Das Oberlandesgericht hat ihn nun wegen grober Fahrlässigkeit zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

Oldenburg. Weil ein Arzt bei einer Knieoperation die Metallspitze des Instruments im Knie des Patienten vergessen hat und dem nicht nachgegangen ist, muss er 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach in seinem am Montag veröffentlichten Urteil von gröbster Fahrlässigkeit seitens des Arztes. Ihm sei am Ende eines Operationstages das Fehlen der Metallspitze aufgefallen. Statt alle an diesem Tag operierten Patienten nachzuuntersuchen, ließ er die Sache auf sich beruhen. Der betroffene 46-jährige Patient klagte nach einem Monat über extreme Schmerzen und die Metallspitze musste mit einer weiteren Operation entfernt werden. (Az. 5 U 102/18)

Der zuvor sportlich sehr aktive Mann erlitt durch die Metallspitze in seinem Knie einen Knorpelschaden, der ihm bei längerem Gehen und Stehen erhebliche Schmerzen bereitet. Deshalb sprach das Gericht ihm ein erhöhtes Schmerzensgeld zu, nachdem der Mann in erster Instanz zunächst nur 12.000 Euro erhalten hatte. Dem Patienten war das zu wenig, der Arzt wollte nur 7.500 Euro zahlen.

Das Oberlandesgericht betonte das ganz besondere Verschulden des Arztes. Dieser habe am Abend der Operation das Fehlen der Metallspitze bemerkt und sich zunächst damit abgefunden, dass einer seiner Patienten hierdurch erheblich verletzt werden könne. Weder beim Verbandswechsel noch beim Fadenziehen habe er es für nötig befunden, abzuklären, ob die Metallspitze im Knie des 46-Jährigen verblieben war. Erst nachdem die Spitze bereits Schäden verursacht und der Mann mit erheblichen Schmerzen erneut vorstellig wurde, sei der Arzt tätig geworden.

Quelle: dpa/lni

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