BewertungsportaleÄrztin muss Jameda-Listung hinnehmen

Das Arztbewertungsportal Jameda ist nicht verpflichtet, gelistete Arztprofile vollständig zu löschen. Das hat das Landgericht München I entschieden und damit die Klage einer Ärztin abgewiesen. Diese hatte Jameda vorgeworfen, aufgrund eines Anzeigenformats in den Ergebnislisten für Jameda- Premiumkunden ihre Position als neutraler Mittler verlassen zu haben.

Die Münchener Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht, da das betreffende Anzeigenformat deutlich als Anzeige gekennzeichnet sei und somit keinen verdeckten Vorteil für zahlende Jameda-Kunden darstelle. Mit dem aktuellen Urteil bestätigten die Richter vorausgegangene Urteile.

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