CoronaWird die Testpflicht wieder gekippt?

Die seit heute geltende Testpflicht für Praxisteams und Praxisbesucher hat bundesweit für Zorn unter Ärztinnen und Ärzten gesorgt. Daraufhin wurde sie in einigen Bundesländern wieder eingefroren. PLUS: Neue Patienteninfo zum Boostern.

Die täglichen Tests für Praxispersonal könnten vielleicht schon bald wieder der Vergangenheit angehören, meint die KBV.

Berlin. Vielerorts wird die tägliche Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ärztlicher Praxen zunächst einmal ausgesetzt. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Mittwochabend (24.11.) mitgeteilt. Sie geht demnach auch davon aus, dass es schon zeitnah ein bundesweites Moratorium geben wird. Inzwischen (25.11.) hat sich auch die Gesundheitsministerkonferenz eingeschaltet und fordert den Gesetzgeber auf, die eingeführte Testregelung schnell zu korrigieren.

Welche Länder haben schon reagiert?

Aus der KBV-Meldung vom Mittwoch geht leider nicht hervor, um welche Bundesländer es sich handelt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am Mittwoch die Berichts- und Dokumentationspflicht (gemäß Paragraf  28b Abs. 3 S. 7 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) im Gesundheitswesen mit sofortiger Wirkung gestoppt. Solange eine einfache Umsetzung nicht geklärt sei, werde Bayern die Vorschriften nicht vollziehen.

Ebenso hat das Sozialministerium Baden-Württemberg die 3G-Regel für Praxischefs und Mitarbeiter ausgesetzt, informiert die KV im Ländle. Man halte vorerst an der derzeitigen Rechtslage im Südwesten fest, wonach eine tägliche Testpflicht nur in Alten- und Pflegeeinrichtungen und arbeitstäglich für ungeimpfte Mitarbeiter in Kliniken vorgesehen sei, so das Ministerium.

Hingegen teilt die KV Niedersachsen mit, dass im Bundesland geimpfte und genesene Praxismitarbeiter nicht täglich getestet werden müssen. Es müsse bei ihnen nur zweimal pro Woche ein Corona-Selbsttest erfolgen.

Die Sozialbehörde in Hamburg hat ebenso die Testpflicht vorerst ausgesetzt, Praxen brauchen keine Sanktionen befürchten, sagt die KV Hamburg. Ebenso ein Moratorium soll bereits für Hausärzte in Hessen auf dem Weg sein, wie “Der Hausarzt” aus Kreisen der KV erfuhr.

Die KV Schleswig-Holstein hat sich für Praxen klar positioniert: Die Sicherstellung der Versorgung habe im Zweifel Vorrang, da die Testpflicht ohne Vorbereitungszeit eingeführt wurde und die Tests aktuell knapp seien. Sie rät Praxen aber, eine strikte 3G-Regel für Personal einzuhalten.

“An der Versorgungsrealität vorbei”

Auch der Deutsche Hausärzteverband ist aktuell dazu schon mit der Politik im Gespräch, um eine praxistaugliche Lösung zu forcieren. Die aktuellen Regelungen gehen weit an der Versorgungsrealität vorbei, kritisiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in einem Rundbrief an alle Hausärztinnen und Hausärzte und seien so überdies nicht zielführend. In einer Phase, in der die Praxen und ihre Mitarbeitenden an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeiten, sei das ein unzumutbarer organisatorischer und bürokratischer Mehraufwand.

Hauptausschuss hat nachgeschärft

Die Testpflicht hatte viele Praxisinhaberinnen und -inhaber erzürnt, da sie wieder einmal sehr kurzfristig mit der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes eingeführt wurde. Laut KBV wurde zudem keine Rücksprache mit ihr zum neuen Paragrafen 28b IfSG gehalten. KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister spricht davon, dieser sei ins Gesetz „gemogelt“ worden.

Im ursprünglichen Entwurf der Ampel-Koalitionäre SPD, Grünen und FDP war der besagte Paragraf nicht enthalten. Dieser wurde erst vom Hauptausschuss des Bundestages ergänzt. Wurden die Arztpraxen womöglich bei dieser Änderung in letzter Minute übersehen?

Praxen als Kollateralschaden?

Diesen Eindruck kann man zumindest gewinnen, wenn man die Empfehlung des Hauptausschusses und das Protokoll der öffentlichen Anhörung liest. Wurde über die Testpflicht gesprochen, standen eher größere Einrichtungen im Fokus – im Gesundheitswesen so etwa der Schutz von Bewohnern der Alten- und Pflegeheime sowie der Klinikpatienten.

Im Kommentar der SPD-Fraktion der Hauptausschuss-Empfehlung heißt es beispielsweise: „Vor allem für die Bereiche, in denen vulnerable Gruppen betreut würden, würden sehr strenge Testvorgaben eingeführt. Es müsse unser aller Bestreben sein, die Menschen, die in diesen Einrichtungen lebten, vor einem Eintrag des Virus zu schützen.“ Die FDP schreibt dazu, die „Testpflicht in Altenheimen würde das Schutzniveau“ erhöhen.

Und in der Erläuterung zum neuen Paragrafen 28b heißt es zu den Testkonzepten, dass diese „in sehr vielen dieser Einrichtungen bereits mit Bezug auf die Regelungen der Corona-Testverordnung geschaffen“ wurden. Allerdings sah die Testverordnung diese vor allem für Kliniken und Pflegeeinrichtungen verpflichtend vor – und eben nicht für Arztpraxen. Dafür hatten die niedergelassenen Ärzte gekämpft, um nicht den Betrieb in den Praxen durch Bürokratie zu lähmen.

Auf Nachfrage beim Bundesministerium für Gesundheit erfuhr “Der Hausarzt”, dass das Ministerium die Konsequenzen für die Praxen wohl befürchtet hat. Ein Sprecher antwortete, das Ministerium habe in den Beratungen “vor der Ausdehnung dieser weitreichenden Regelung auf Praxen ausdrücklich gewarnt”. Und die KV Hamburg erläutert in ihrem Schreiben an Praxen, dass der Testpflicht ein Beschluss der Ministerpräsidentenrunde zugrunde liege; dieser wiederum habe sich aber nur auf Pflegeeinrichtungen bezogen. red

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