Neue ZahlenDas verdienen angestellte Hausärzte

Immer öfter entscheiden sich Ärztinnen und Ärzte für eine Anstellung. Eine aktuelle Umfrage zeichnet nun ein Bild, welches Gehalt sie in Praxen und MVZ beziehen – und dass es dabei bedeutende Unterschiede zwischen Haus- und Fachärzten gibt.

Praxischefin und angestellte Ärztin: Immer öfter findet die Anstellung Eingang in Praxismodelle.

Angestellte Ärztinnen und Ärzte in hausärztlichen Praxen verdienen im Durchschnitt 75.900 Euro brutto im Jahr. Im Vergleich dazu erhalten Fachärzte mit 87.600 Euro brutto pro Jahr im Durchschnitt rund 15 Prozent mehr Gehalt. Das zeigt eine am Montag (28. Juni) veröffentlichte Befragung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut DocCheck Research, an der 700 ambulant angestellte Humanmediziner – davon 350 Hausärzte und 350 Fachärzte – teilgenommen haben.

Die mittleren Jahresgehälter der Befragten variieren demnach zwischen 60.000 Euro und 88.000 Euro (Hausärzte) bzw. 65.000 und 102.600 Euro (Fachärzte). Vereinzelt seien bei letzteren auch Gehälter bis zu 158.900 Euro genannt worden, was sich die Studienautoren mit den “unterschiedlich hohen Abrechnungsmöglichkeiten” der Fachgruppen, insbesondere mit Blick auf technische Leistungen, erklären.

Keinen Unterschied auf die Verdienstmöglichkeiten hingegen scheint die Region zu machen – trotz der immer wieder zitierten Annahme, dass Gehälter auf dem Land oder in der Kleinstadt unter jenen in Großstädten liegen. In ländlichen Regionen mit weniger als 20.000 Einwohnern ist das durchschnittliche Bruttojahresfestgehalt bei Hausärzten mit 78.200 Euro sogar leicht höher als in den großen Städten (74.900 Euro), geht aus den apoBank-Zahlen hervor (Fachärzte: 86.300 in Kleinstadt/Land versus 87.700 in Großstadt).

Großteil der Versorgung stemmen Niedergelassene

Die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte steigt seit Jahren konstant. Zuletzt stieg sie von 2019 bis 2020 um neun Prozent auf 39.477 Angestellte, wie aus der aktuellen Arztzahlstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervorgeht. Damit gibt es mehr als dreimal so viele angestellte Ärzte wie noch vor zehn Jahren.

Was jedoch nicht vergessen werden darf: Trotz des Trends arbeitet die überwiegende Zahl noch immer in einer eigenen Praxis. Von den insgesamt über 149.710 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sind rund 70 Prozent in eigener Niederlassung.

Angestellte Ärztinnen verdienen weniger als Ärzte

Da für die ambulante Versorgung keine Tarifverträge existieren, orientieren sich die Gehälter der angestellten Ärzte in Praxen und MVZ grob an den Vorgaben für die Kliniken, doch letztendlich werden sie individuell ausgehandelt.

Das kann auch erklären, warum auch hier der sogenannte “Gender-Pay-Gap” zu beobachten ist: Angestellte Ärztinnen verdienen laut der aktuellen Online-Befragung im Durchschnitt 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Das trifft sowohl auf Haus- als auch auf Fachärztinnen zu. Damit entspricht die geschlechterbedingte Gehaltslücke dem Schnitt in der Bevölkerung: Laut statistischem Bundesamt betrug diese zuletzt ebenfalls genau 18 Prozent (Stand 2021). Seit 2000 ist der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern fast konstant.

Umsatzbeteiligung in Praxen ist Seltenheit

Grundsätzlich besteht für angestellte Ärztinnen und Ärzte auch die Möglichkeit, eine Umsatzbeteiligung zu verhandeln. Diese ist jedoch – vor allem in hausärztlichen Praxen (19 Prozent) – eine Seltenheit.

Häufiger kommt eine umsatzabhängige Vergütung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) vor (36 Prozent). Unabhängig vom Vergütungsmodell liegt das Gehalt hier höher als in den Praxen: So liegen die reinen Festgehälter in MVZ im Durchschnitt rund 16.500 Euro über den Praxisgehältern, bei einer Umsatzbeteiligung fällt der Unterschied mit 13.600 Euro brutto pro Jahr etwas geringer aus. Dort ist das Arbeitspensum allerdings auch etwas größer: Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit liegt höher, auch die Patientenanzahl pro Quartal pro Arzt liegt laut apoBank deutlich höher als in den befragten Praxen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.