Grippesaison 2023/24Was ändert sich für die Impfstoffbestellung?

Aktuell müssen Praxen den Grippeimpfstoff für den kommenden Herbst ordern. Verglichen mit der letzten Saison sollten sie dabei an zwei wichtige Änderungen denken.

Die Ausnahmeregelung zum Grippeimpfstoff ab 60 Jahren wird für 2023/24 wahrscheinlich nicht verlängert.

München. Die Vorbestellung der Influenza-Impfstoffe für den kommenden Herbst/Winter läuft in den meisten hausärztlichen Praxen gerade auf Hochtouren. Durch die frühzeitige Order soll gewährleistet werden, dass auch genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Einige Praxen treibt daher die Frage um, was sie bei der Order bedenken sollten.

Zunächst hängt dies vor allem von der Zusammensetzung des Patientenstammes einer Praxis ab: Werden mehr junge oder ältere Menschen versorgt? Wie viele Patientinnen und Patienten sind über 60 Jahre alt? Wie viele Personen betreut die Praxis in Pflegeheimen (auch zum Beispiel medizinisches Personal)? Wie viele haben chronische Erkrankungen, aufgrund derer eine Impfung empfohlen wird?

Grundsätzlich können sich Praxen sicherlich grob an der Menge orientieren, die sie in den vorherigen beiden Wintern verimpft haben.

Änderungen zur Vorsaison

Darüber hinaus sollten Praxisteams aber drei weitere Aspekte in ihre Kalkulation des Bedarfs einbeziehen. Anders als in den beiden Vorjahren ist derzeit davon auszugehen, dass die Ausnahmeregelung für ab 60-Jährige entfällt. Das berichtet die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN). Das heißt, in der Grippesaison 2023/24 soll ab 60 Jahren nur noch der Hochdosis-Impfstoff verwendet werden.

Ein weiterer Unterschied: Die Grippeimpfung darf inzwischen auch regelhaft in Apotheken stattfinden. Es ist daher ratsam, sich einen Überblick zu verschaffen, wie dies ggf. die Impfungen in der eigenen Praxis beeinflussen kann. Im schlechtesten Fall bleiben Praxen auf zu vielen bestellten Impfdosen sitzen, wodurch es auch – bei großen Mengen – zu einer Rückzahlung an die Kassen kommen kann (Grundlage dafür ist Paragraf 106b SGB V).

Für 2022/23 galt eine Überschreitung von bis zu 30 Prozent noch als wirtschaftlich – aktuell ist nicht bekannt, ob dies verlängert wird.

Preise im Blick behalten

Zudem weisen mehrere KVen darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Vorbestellung auch auf den Erstattungspreis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) je Impfdosis achten sollen. Dies gilt besonders, wenn man produkt-/herstellerbezogen verordnen möchte, schreibt die KV Hamburg.

Praxistipp: Diese stellt auch eine Preisübersicht der GKV zur Verfügung. Darin sind ebenso Infos zur Indikation nach Alter sowie zur Darreichungsform (Fertigspritze mit/ohne Kanüle) enthalten.

Die Bestellung läuft über das Muster 16. Da die Impfvereinbarungen regional zwischen KW und Kassen geschlossen werden, finden Ärztinnen und Ärzte konkrete Infos zu Bestellvorgaben, etwa bei sehr großen Mengen, bei ihrer zuständigen KV.

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